AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 02:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/324a7d75-8b3e-4957-94cb-70f1732f74db/

Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung

Notice-ID: 324a7d75-8b3e-4957-94cb-70f1732f74db · Procedure-ID: f952e462-c954-4824-961a-2e32b142c6d1

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Stammdaten

Auftraggeber
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
13.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79600000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Kernelement der Unternehmensstrategie ist der soziale Auftrag. Denn eine Wohnungsbaugesellschaft trägt nicht nur Verantwortung für ihre Mieter: innen, sondern für die gesamte Stadt. Mit einem eigenen Wohnungsbestand von rund 82.150 Wohnungen gehört das Unternehmen zu den größten Vermietern deutschlandweit. Die HOWOGE will ihr Wohnungsportfolio insbesondere durch Neubau mittel- bis langfristig auf rund 100.000 Wohnungen erweitern. Als Teil der Berliner Schulbauoffensive übernimmt die HOWOGE für das Land Berlin Neubau und Großsanierungen von Schulen. Die HOWOGE sucht mit diesem Vergabeverfahren vier leistungsstarke Rahmenvertragspartner für die Arbeitnehmerüberlassung.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).