AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Elektro- und/oder Dieselbussen (12m-Solo-Busse mit 2 Achsen) für die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, Bad Kreuznach
- Veröffentlicht
- 02.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34121100 — Transportmittel
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach. Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von insgesamt 36 Elektro- und/oder Dieselbussen (12m Solo-Busse mit 2 Achsen). Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Elektro- und/oder Dieselbusse beschafft werden, trifft der Auftraggeber nach den Verhandlungsgesprächen. Hierbei liegt es im Belieben des Auftraggebers festzulegen, welche Antriebsart er in welcher Anzahl beschaffen möchte. Der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse daran, den Beschaffungsgegenstand erst nach Eingang der indikativen Angebote und Durchführung der Verhandlungsgespräche zu finalisieren. Denn er hat eine Förderung nach der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragt, wobei nach wie vor unklar ist, ob der Auftraggeber eine Förderung erhalten wird. Vor dem Hintergrund der ungewissen Finanzierungsgrundlage ist der Auftraggeber gehalten, unter Zugrundelegung der Kriterien Reichweite, Batteriegarantie, Servicefreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und LCC Kosten auf die Laufzeit von 8 Jahren genau abzuwägen, inwieweit die Beschaffung von Elektro- und/oder Dieselbussen wirtschaftlicher ist.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.