AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Grundschulcampus Wildau - Los 02 - Abbrucharbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wildau, Wildau
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Frist (Submission)
- 01.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45110000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Los 02 - Baufeldfreimachung / Abbrucharbeiten Am Standort der Grundschule Wildau ist der Rückbau von 3 Bestandsgebäuden und die Herrichtung des Baufelds für den späteren Neubau geplant. Die Baufeldfreimachung umfasst im wesentlichen den Rückbau der Gebäude bis zur Unterkante der Keller, einschließlich der Fundamente, die Entsiegelung der Flächenbefestigungen und anschließende Herrichtungen inkl. Erdarbeiten zum Auffüllen von Baugruben und den Angleich eines Rohplanums auf ein vordefiniertes Maß. Im Rahmen der Baufeldfreimachung werden auch diverse Nebenarbeiten, wie Rückbau von Spielgeräten und Freiraumelementen, Grünschnitt, Verschluss von Nisplätzen und weitere Tätigkeiten fällig. Vor dem Gebäuderückbau sind die schadstoffhaltigen Materialien, soweit Möglich, aus den Gebäuden auszubauen und die Gebäude zu beräumen sowie eventuelle vorhandene Einbauten zu entfernen. Das beim Rückbau und der Entkernung anfallende Material ist sortenrein zu separieren und fachgerecht zu verwerten oder zu entsorgen. Der Transport und die Entsorgung der anfallenden Abfälle zu ist ebenfalls Bestandteil der auszuführenden Leistungen. Rückbau Alte Schule: Umbauter Raum = ca. 1.900 m³ Rückbau Neue Schule: Umbauter Raum = ca. 2.500 m³ Rückbau Hort: Umbauter Raum = ca. 8.200 m³ Rückbau Kita: Umbauter Raum = ca. 1.380 m³
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.06.2025
- Ende
- 17.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen
- Wertung
- Vergabeergebnis
- Vorinformation
- Ausschreibung · Frist: 01.04.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.