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Unterhaltsreinigung Los 1
Studierendenwerk München Oberbayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Wackler Service Group GmbH & Co. KG Großunternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca. Los 1 13.000,00 m² Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1: 4.400.000,00 EUR netto
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebot wird wie folgt beschrieben: Die Angebote werden anhand einzelnen Wertungskriterien bewertet. Diese sind bestimmtem Wertungsbereichen (Vorgabe Betreuungszeiten, Fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und Konzepte nach Maßgabe in der Kalkulationsunterlage) zugeordnet. Sowohl die Kriterien eines Wertungsbereichs als auch die Wertungsbereiche untereinander werden gewichtet. Die Punktezahl eines Wertungsbereichs ergibt sich aus der Summe der dort erreichten Punkte, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung dieses Bereichs. Die finale Bewertung erfolgt anhand der Formel für die einfache Richtwertmethode: Z=L/P Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischer Kennzahl Z greift das günstigere Angebot. Weitere Einzelheiten zu der Wertung ergeben sich aus dem Dokument "2_II. Bewerbungsbedingungen .pdf" 6. Prüfung und Wertung der Angebote, 4. Wertungsschritt (beginnend ab Seite 7)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.977.280 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wackler Service Group GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 4.400.000 €1 Veröffentlichung
- 09.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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