AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 22:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32ba3e87-d7db-4400-8b39-eefdf8a1cbac/

Kooperationsvertrag zum Zweck der Errichtung und zum Betrieb eines Windparks

Notice-ID: 32ba3e87-d7db-4400-8b39-eefdf8a1cbac · Procedure-ID: ba69a44b-3208-47b0-a642-26426a30e41a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Freigericht, Freigericht
Veröffentlicht
11.12.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71323100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht möchten in ihrem Eigentum stehende Flächenanteile im bundeslandübergreifenden Gebiet "Sülzert" gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten wollen. Auf hessischer Seite wurde im Jahr 2019 durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (Regionalplan Südhessen - TPEE 2019) eine Windvorrangfläche (Nr. 2-81) ausgewiesen. Auf bayrischer Seite soll angrenzend in der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans Region Bayerischer Untermain (1) ein Potenzialgebiet als Windvorrangfläche durch den regionalen Planungsverband ausgewiesen werden. Die Flächen sollen an eine Projektentwicklungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG verpachtet werden, die die Projektierung der WEA übernehmen soll. Später sollen die Flächen (die Pachtverträge) sowie das Projekt auf eine Betreibergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG übertragen werden, die Bau und Betrieb des Windparks übernimmt. Dadurch soll auf kommunalen Flächen mit den Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu acht WEA, zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Jahr 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie "Sülzert" durchgeführt und folgende geeignete Kooperationspartner ausgewählt: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heuser, und die Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Herzog (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner). Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden, dem der Gesellschaftsvertrag der Projektentwicklungsgesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile der Betreibergesellschaft (SPA BG), die Pachtverträge (Flächensicherungsverträge) jeweils zwischen den Kommunen Alzenau und Freigericht einerseits und der Projektentwicklungsgesellschaft andererseits, ein Projektentwicklungsvertrag zwischen der Projektentwicklungsgesellschaft und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Sülzert in den Kommunen Alzenau und Freigericht durch die Projektentwicklungsgesellschaft ab. An der Projektentwicklungsgesellschaft können sich die Kommunen gemeinsam mit Minderheit beteiligen, nämlich mit weniger als der Hälfte der Gesellschaftsanteile und Stimmen. Die Kooperation bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Sülzert durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB) und die zu gründende Betreibergesellschaft sind Sektorenauftraggeber (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB).

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
11.12.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 21.12.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).