AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32c291c2-6981-406f-ad77-23f5a7bcefb6/

Markterkundung zur Beschaffung eines mobilen Femtosekundenlasers für refraktive, therapeutische und Katarakt-Chirurgie

Notice-ID: 32c291c2-6981-406f-ad77-23f5a7bcefb6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Heidelberg AÖR, Heidelberg
Veröffentlicht
25.10.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
33110000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines mobilen Femtosekundenlasers für refraktive, therapeutische und Katarakt-Chirurgie. Anforderungen an das Lasersystem: • Einsatz in mehreren OP-Sälen bzw. OP-Ebenen ohne bauliche Anpassungen • Kompaktes System mit kleinstem Footprint (ca. 60 x 100 cm) • Einfache Integration in bestehende OP-Umgebungen • Durchführung sämtlicher Anwendungen ohne Umlagerung des Patienten („Der Laser kommt zum Patienten, nicht umgekehrt“) • Refraktiv (LASIK, CLEAR, Intrastromale Pockets/Ringe), therapeutisch (Lamelläre und perforierende Keratoplastik, DALK, KeraKlear, Intracorneal Rings) und Katarakt (Kapsulotomie, Fragmentierung, ARC, Inzisionen) • Zulassung auch für pädiatrische Kataraktchirurgie • Niedrigenergie-Konzept mit hochfrequenter Pulsrate zur gewebeschonenden und präzisen Schnittführung • Integrierte intraoperative OCT-Bildgebung für hochpräzise Schnittplatzierung

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).