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manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.09.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für manuellen Winterdienst 2026/2027 in 12 Losen.
- Leistungsumfang umfasst Schneeräumung und Eisbekämpfung in Mannheim.
- Offenes, standardisiertes Vergabeverfahren mit kommunalem Auftraggeber.
- Erfahrung im Winterdienst ist wahrscheinlich eine wichtige Eignungsanforderung.
Die Stadt Mannheim sucht Dienstleister für den manuellen Winterdienst für die Saison 2026/2027, aufgeteilt in 12 Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Betriebliche Organisation des Winterdienstes 40 %Qualität
1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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Preis 60 %
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Betriebliche Organisation des Winterdienstes 40 %Qualität
1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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Pries
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Betriebliche Organisation des Winterdienstes 40 %Qualität
1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 896 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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