AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Vergabe Ruftaxi-Verkehre im Main-Tauber-Kreis

Notice-ID: 32dc78fe-2671-40ae-b55b-ca35e32707a1

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Stammdaten

Auftraggeber
Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
08.04.2026
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60140000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
ÖPNV-Verordnung (VO 1370/2007)

Beschreibung

Der Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1 in 97941 Tauberbischofsheim, Deutschland, beabsichtigt, auf Grundlage des § 6 Abs. 3 ÖPNVG Baden-Württemberg gem. Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB mit Wirkung zum 12. Dezember 2027 (Inbetriebnahme) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 5 Jahren ab Betriebsbeginn auf Grundlage des Artikel 5, Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) zu vergeben. Die Betrauung des internen Betreibers erfolgt nach Ablauf der in § 12 Abs. 6 PBefG genannten Frist. Der interne Betreiber VGMT wird die Durchführung der Betriebsleistung im Rahmen einer Subunternehmerausschreibung im Wettbewerb vergeben. Von der Direktvergabe an den internen Betreiber erfasst werden Ruftaxiverkehrsleistungen (CPV-Code 60140000) im Main-Tauber-Kreis (NUTS-Code DE11B) für die Linien 9833, 9834, 9839, 9840, 9841, 9842, 9843, 9850, 9852, 9855, 9861, 9863, 9867, 9869, 9870, 9871, 9872, 9873, 9874, 9875 und 9876, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Main-Tauber-Kreis sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Auf die Antragsfrist gemäß § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen: Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr sind spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).