AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 12:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32ef90ad-a31d-4c98-89ef-0e952f9d2e89/

Vergabe des SPNV-Vertriebs über personalbediente Verkaufsstellen im Rhein-Main-Verkehrsverbund ab 2028

Notice-ID: 32ef90ad-a31d-4c98-89ef-0e952f9d2e89 · Procedure-ID: eaefc688-286a-43cc-b99e-9f31c4834cdc

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Hofheim am Taunus
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63711000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) über insgesamt 43 personalbediente Verkaufsstellen (pVKS) im Bedienungsgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, davon 34 RMV-Mobilitätsinformationen und 9 RMV-Agenturen. Die zu vergebende Leistung umfasst - den Vertrieb von Fahrkarten sowie - die Kundenberatung über - sonstige dazugehörigen Serviceleistungen sowie - die Anmietung und Einrichtung der erforderlichen Räumlichkeiten. Weitere Details ergeben sich aus Dokument C 01 Leistungsbeschreibung sowie der dazugehörigen Anlagen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DB Vertrieb GmbH
Vertragsabschluss
19.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).