AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 23:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/32fa575d-e831-4785-8137-38604c044b6b/

Dienstleistungen von Ingenieurbüros für die Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe an der Gesamtschule Gedern, 63688 Gedern

Notice-ID: 32fa575d-e831-4785-8137-38604c044b6b · Procedure-ID: f8178311-fdcc-4f9f-9b11-54bc321d977f

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle, Friedberg
Veröffentlicht
15.10.2025
Frist (Submission)
18.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ingenieurleistungen für Gebäudeschadstoffe i. V. m. AHO Heft Nr. 43 Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" (Stand: Februar 2023) im Rahmen der Gesamtsanierung (Innen- und Außensanierung) des Hauptgebäudes und der angrenzenden Verwaltung (2 Gebäudeteile, aber ein zusammenhängendes Gebäude) an der Gesamtschule Gedern, Pestalozzistr. 2-4, 63688 Gedern. Weitere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.12.2025
Ende
28.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).