AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 04:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33009279-a037-468e-9eba-15c57fffa87f/

Los 540 - Planungsleistungen der Leistungsphase 5 für KWK Dampfturbinenanlage MVA Weisweiler

Notice-ID: 33009279-a037-468e-9eba-15c57fffa87f · Procedure-ID: ed8cd822-aac4-4f28-b924-f90ed54aa64f

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Stammdaten

Auftraggeber
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG, Eschweiler
Veröffentlicht
07.06.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Generalplanungsleistungen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI für die bautechnische Planung im Zusammenhang mit der Errichtung der KWK-Dampfturbinenanlage. Die Planung dient der Werk- und Montageplanung, sowie der Ausführung des Loses Bautechnik. Der Leistungsumfang des AN umfasst sämtliche zur Ausführung erforderlichen Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder: • Objektplanung Gebäude, • Tragwerksplanung/ Ingenieurbauwerke, • Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 1,2,3,6,7,8 • Freianlagen- Verkehrsanlagenplanung, • Ingenieurbauwerke (Infrastruktur), • Bauphysik, • Brandschutz.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).