AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
Stammdaten
- Auftraggeber
- SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Lahr/Schwarzwald
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 79341400 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Auftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95% und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5%. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Der Abschluss der Hauptpartnerschaft mit dem KSC ist Teil der sog. Employer-Branding- und Recruitingkampagne, um die Marke SWEG als Arbeitgeber zu stärken und insbesondere neue Bus- und Triebfahrzeugfahrer für den Wachstumskurs des Unternehmens zu gewinnen. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es enorm wichtig, einen Kanal/Asset zu bespielen, welcher über die Landesgrenze hinaus an Strahlkraft verfügt, gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und eine einfache und kommunikative Brücke zu den beworbenen Themen bauen kann sowie die avisierte Präsenz mit Reichweite umsetzt. Die Ex-Post-Bekanntmachung erfolgt zudem freiwillig, da die SWEG beim Sponsoring nicht dem EU-Vergaberecht unterliegt. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 GWB.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.