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Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR · Ludwigslust · Mecklenburg-Vorpommern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) hat die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu ausgeschrieben.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
1) Korrektur eines redaktionellen Fehlers; 2) Anpassung von Fristen
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📄 Unterlagen
Es wird ergänzend auf eine Übergangsregelung hingewiesen, welche bislang nur in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1.4 aufgeführt war. Zudem wurde der Begriff "Sammelgebiet" mit einem Verweis auf die Messpunkte präzisiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2035
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Entscheidungsbarwert nach WichtigkeitKosten
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste wertbare Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das (wertbare) Angebot mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich - anhand der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der Prognosemengen pro Jahr, - unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln, - unter Berücksichtigung des Transportkostenmalus für die Entfernung des/der Übernahmestellen-Standorte(s), - unter Berücksichtigung eines Bonus für eine verbindlich zugesagte Energieffizienz der Behandlungsanlage(n), sowie - unter Berücksichtigung eines Lohn-Bonus für die verbindlich zugesagte Vergütung der operativ tätigen Mitarbeiter der auftragsgegenständlichen Behandlungsanlagen. Weitergehende Informationen sind dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Leitfaden zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 07.03.2024 1) Korrektur eines redaktionellen Fehlers; 2) Anpassung von Fristen · in TED EU + oev
- Frist 26.02.2024 Es wird ergänzend auf eine Übergangsregelung hingewiesen, welche bislang nur in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1.4 aufgeführt war. Zudem wurde der Begriff "Sammelgebiet" mit einem Verweis auf die Messpunkte präzisiert. · in TED EU + oev
- Frist 26.02.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 103 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 18.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 317 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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