AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E11873718) · Abgerufen am 29.09.2026 14:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3375316f-7cf7-46b4-8159-ccdc684e4826/

Dienstleistungsvertrag für den Sicherheitsdienst für die Wohnanlage Clausmoorhof in Gifhorn

Notice-ID: 3375316f-7cf7-46b4-8159-ccdc684e4826 · Procedure-ID: f92cdc8d-11b5-4cea-8260-955a39f57f86

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Gifhorn, Gifhorn
Veröffentlicht
02.08.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3.750.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Clausmoorhof aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026, läuft zunächst bis zum 31.10.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).