AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/337e11b1-0396-41b1-b2ee-72fba94b040d/

Schuldnerberatung des Landkreises Barnim für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2029

Notice-ID: 337e11b1-0396-41b1-b2ee-72fba94b040d · Procedure-ID: 4ee2dd73-a00f-48cf-b58e-ba77f3bdf2c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Barnim, Eberswalde
Veröffentlicht
01.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312320 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Zuschlagswert
593.652 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Schuldnerberatung strebt die Stabilisierung und Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit mit dem Ziel der Beseitigung der Überschuldung der Ratsuchenden an. Hierbei sind die Ratsuchenden soweit als möglich zur Mitwirkung bei der Problemlösung zu befähigen. Es ist auf die Entwicklung von Selbsthilfepotentialen zur aktiven Auseinandersetzung mit der bestehenden Lebenssituation hinzuwirken, um so nicht nur die Beseitigung der Überschuldung zu erreichen, sondern insbesondere einer künftigen erneuten Überschuldung vorzubeugen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.03.2025
Angebotsspanne
593.652 – 593.652 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).