AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 21:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/338994cd-e5ce-4ea0-a589-2a440e7ded4d/

Beschaffung eines neuen Gerätewagen Logistik 1 - GW-L1 als Vorführ- oder Messefahrzeug

Notice-ID: 338994cd-e5ce-4ea0-a589-2a440e7ded4d · Procedure-ID: 7ac76d71-8d19-4319-9fec-0e648bc5f227

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, DE216
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Feldafing im Landkreis Starnberg beauftragt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Feldafing einen Gerätewagen Logistik1 (GW-1) als (Messe- bzw. Vorführfahrzeug) zu beschaffen. Die Gemeinde und die Feuerwehr Feldafing haben eine gründliche und dokumentierte Marktrecherche durchgeführt und das Fahrzeug für ihre notwendigen Einsatzzwecke in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Monate
Ende
31.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).