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Übernahme, Transport und Verwertung von Gartenabfall aus der Stadtgemeinde Bremen sowie zeitweise Containergestellung
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts · Bremen · Bremen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Kompostierung Nord GmbH →Beschreibung
Die Bremer Stadtreinigung schreibt für die Stadtgemeinde Bremen die Übernahme sowie die Verwertung von Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen aus. Ferner sind der Betrieb einer Übernahmestelle zur Übernahme der Gartenabfällen und Weihnachtsbäume sowie gegebenenfalls der Umschlagtransport Gegenstand der Ausschreibung. Darüber hinaus ist bis zum 30.06.2028 die Gestellung von Containern für die Recycling- und Grün-Stationen zur Erfassung von Gartenabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen, die Übernahme befüllter Container sowie der Transport und die Anlieferung an einer Übernahmestelle zu erbringen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien
Verlängerung der Angebotsfrist Anpassung Eignungskriterien
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Die Ausschreibung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen für die Stadtgemeinde Bremen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, vor Leistungsbeginn (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (sind Teil des Angebotsschreibens des Teils III der Vergabeunterlagen), - Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6), - Mindest- und Tariflohnerklärung des AN (siehe dazu Formblatt 231HB-EU der Vergabeunterlagen), - Eigenerklärung des Bieters zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8), - Verbindliche Angaben zu einer oder mehrerer Übernahmestelle(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Übernahmestelle(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der Übernahmestelle(n) (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.9), - Angaben zu einer oder mehreren Verwertungsanlage(n) für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.10) sowie - Transportroute aus Google Maps als Ausdruck inkl. Dokumentation der Fahrtstrecke von den Recycling- und Grün-Stationen zur Übernahmestelle nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung, - Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.11), - im Fall der Eignungsleihe Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel des Drittunternehmens i. S. d. § 47 VgV (z. B. durch Verpflichtungserklärung, siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.12) sowie hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Formblätter III.3.2, III.3.3 und III.3.7, hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Formblatt III.3.4; - Übernahme- und Verwertungskonzept (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen), gemäß der Gliederung des Teil I der Vergabeunterlagen und mindestens mit den dort geforderten Angaben und Erläuterungen, - Urkalkulation; - Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Nachunternehmerliste; Nachunternehmer, die Übernahmestellen und Verwertungsanlagen betreiben, sowie eignungsverleihende Nachunternehmer sind bereits mit dem Angebot zu benennen; sonstige Nachunternehmer auf Verlangen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind von in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen (Eignungsnachweise für Kriterien, für die der Bieter sich die Eignung des Nachunternehmers leiht, sind bereits mit dem Angebot vorzulegen): - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.1) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.2); - Vereinbarung zur Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen durch Nachunternehmer (siehe dazu Formblatt 232HB-EU der Vergabeunterlagen); - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en) sowie der betroffenen Abfallschlüsselnummern; - Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Betrieb einer Übernahmestelle und Verwertung von Garten- und oder Bioabfall sowie Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens erstens für das Betreiben einer Übernahmestelle für Garten- und oder Bioabfall bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a an Garten- und / oder Bioabfall; zweitens die Verwertung von Garten- und / oder Bioabfall bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a an Garten- und / oder Bioabfall sowie drittens die Übernahme mit Containergestellung und Transport von mindestens 18.000 Mg/a an Abfällen, mit Angabe der übernommenen und transportierten sowie verwerteten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4) Jede Referenz muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen. Auf Verlangen des AG und nach gesonderter Aufforderung durch diesen sind vom AN zu jeder Referenz innerhalb von einer Woche Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen. Hinweis des AG: Die geforderten unterschiedlichen Leistungen müssen nicht innerhalb einer Referenz erbracht werden, sondern können sich auf verschiedene Referenzen verteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 12.01.2026 Verlängerung der Angebotsfrist Anpassung Eignungskriterien aktuell
- Frist 15.12.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kompostierung Nord GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 412 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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