AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 11:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33bc2ef4-61b2-40dc-8a5e-16d05f9651fa/

Subunternehmerverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Notice-ID: 33bc2ef4-61b2-40dc-8a5e-16d05f9651fa · Procedure-ID: 38fccd38-937d-4fa5-b212-43e1ae773d45

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Stammdaten

Auftraggeber
Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH, Lüchow
Veröffentlicht
31.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60170000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Vergabe kommen folgende Fahrleistungen im Landkreisgebiet Lüchow-Dannenberg, die in vier Losen aufgeteilt sind. Die zu vergebenden Verkehrsleistungen sind durch den Auftragnehmer in der Zeit vom 13.08.2026 bis zum 19.07.2028 zu erbringen. Zudem hat der Auftraggeber das einseitige Recht zur Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.12.2028. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Beginn
13.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).