AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E64849311) · Abgerufen am 04.10.2026 17:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33c4d915-2c72-4a17-9aa8-68f4396adfd6/

Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Fachbereich Zentrale Dienste – Postdienstleistungen, Scandienste Aktenauslagerung – Vergabe ab 2027 (Abschluss eines Rahmenvertrages)

Notice-ID: 33c4d915-2c72-4a17-9aa8-68f4396adfd6 · Procedure-ID: 0f258c6b-7920-4c92-af32-e248d572b4aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Zentrale Dienste – Postdienstleistungen, Scandienste, Darmstadt
Veröffentlicht
15.02.2026
Frist (Submission)
23.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92512000 — Freizeit und Kultur
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Aktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2027. Die Übernahme der bisher ausgelagerten Aktenbestände erfolgt ab dem 01.01.2027.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).