AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33d64a94-b823-4e6c-9fd9-10f2de937ef1/

Campuslinie TA 1.2 Los 2 Örtliche Bauüberwachung sowie Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Notice-ID: 33d64a94-b823-4e6c-9fd9-10f2de937ef1 · Procedure-ID: 4b6bdf1c-55ad-4625-a8e7-bc36839b076a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Maßnahmeträger: Straßen- und Tiefbauamt (STA), Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), DREWAG - Stadtwerke GmbH (DREWAG), Stadtentwässerung GmbH (SEDD), Dresden
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
25.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung (Bauüberwachung) gem. §§ 39, 43, 47 und 55 HOAI sowie weitere Besondere Leistungen für die komplexe Baumaßnahme "Campuslinie Teilabschnitt 1.2 Nossener Brücke - Nürnberger Straße

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
30.09.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).