AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33db5da0-9c5b-477d-8686-0b00272781c1/

A060 SuedOstLink: Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen im Abschnitt D1

Notice-ID: 33db5da0-9c5b-477d-8686-0b00272781c1 · Procedure-ID: f162db65-6099-4a31-bff8-76c09bd20825

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Stammdaten

Auftraggeber
TenneT TSO GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
06.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

SuedOstLink ist ein Netzausbauprojekt, welches als Erdkabel-Verbindung von den beiden Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und 50Hertz GmbH geplant und mit einer Spannungsebene von 525 KV (Gleichspannung) realisiert wird.  Die Bundesregierung hat den Bedarf für SuedOstLink beschlossen und im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben V5 und V5a festgeschrieben. Das Vorhaben V5 verläuft zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und ISAR bei Landshut. Es wurde 2015 vom Bundestag beschlossen und in das Bundesbedarfsplangesetz mit einer Übertragungskapazität von 2 Gigawatt aufgenommen. Um den zusätzlichen Übertragungsbedarf von weiteren 2 Gigawatt zu decken, wird das Vorhaben V5a von Klein Rogahn bis ISAR bei Landshut realisiert. Mit Inkrafttreten der Novelle vom März 2021 wurde das Vorhaben 5a in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.  Von Klein Rogahn bis zur Landesgrenze Thüringen-Bayern verantwortet der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Leitung. In Bayern plant und baut TenneT die Leitung von Münchenreuth, im Landkreis Hof, bis zum Netzverknüpfungspunkt ISAR im Landkreis Landshut.  SuedOstLink wird in Bayern in die einzelnen Abschnitte C1 (Münchenreuth bis Marktredwitz), C2 (Marktredwitz bis Pfreimd), D1 (Pfreimd bis Nittenau), D2 (Nittenau bis Pfatter), D3a (Pfatter bis A92 bei ISAR) und D3b (Konverterbereich ISAR) unterteilt.  Diese Ausschreibung beinhaltet die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen im Abschnitt D1. Ausschreibungsgegenstand sind die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen des Planfeststellungsabschnitts D1, welche das Eintreten der Verbotsgegenstände (v.a. Tötungs- und Störungsverbot) des §44 BNatSchG verhindern sollen. Diese sind in den Planfeststellungsunterlagen des Vorhabens Suedostlink festgesetzt und müssen daher in der Regel vor und/oder während der eigentlichen Arbeiten umgesetzt und im Anschluss rückgebaut werden. Die hiesige Ausschreibung konzentriert sich hierbei primär auf Maßnahmen, welche im Offenland, bzw. in Rodungsbereichen umgesetzt werden müssen, wie z.B. Zaunbau, Vergrämungsmaßnahmen und Mahden. Unter den Fragebögen der jeweiligen Phase finden Sie die jeweils relevanten Unterlagen.     Zeitlich sollen die Arbeiten im Februar 2026 starten.    Die Hinweise und Anforderungen zum Verfahren entnehmen Sie dem Verfahrensleitfaden im Downloadbereich. Ebenso finden Sie dort das NDA. Bitte senden Sie das NDA zur Teilnahme an dem Ausschreibungsprozess an folgende Mailadressen: anna.deinhardt@tennet.eu und anne.friedrich@tennet.eu    Technische, kommerzielle und Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Frage-/Antworttool der Ausschreibungsplattform Mercell innerhalb des eingeräumten Zeitraums dafür einzureichen. Die Angebotsabgabe innerhalb der bekanntgegebenen Fristen ist ebenfalls ausschließlich auf diesem Weg zulässig!

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
01.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).