AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung, Fachplanung Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Erfurt
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- Frist (Submission)
- 29.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 553.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung. Es wird die Dienstleistung Fachplanung Tragwerksplanung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der Tragwerksplanerleistungen nach § 51 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 6 und besondere Leistung in Lph 8 (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Datei "0881-26 Beschreibung der Baumaßnahme.pdf". Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe ist dann das Erstangebot einzureichen. Über das Erstangebot wird weiterverhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 53 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Thüringen - Geschäftsstelle, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.