AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) · Abgerufen am 08.10.2026 08:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/33fcebb5-3305-49db-b80e-7a2bdbe1b55a/

SV-CNI-250711-003 - USV-Projekt - Erneuerung der Fernmeldestromversorgung, Elektrotechnische Anlagen

Notice-ID: 33fcebb5-3305-49db-b80e-7a2bdbe1b55a · Procedure-ID: 39e7beff-30c2-49d6-ba43-e118eeaa760e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke München GmbH, München
Veröffentlicht
14.07.2025
Frist (Submission)
18.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erneuerung der Fernmeldestromversorgung an den U-Bahnhöfen Dietlindenstraße, Nordfriedhof, Alte Heide, Kieferngarten und Freimann. Bei diesen U-Bahnhöfen muss die aktuelle Fernmeldestromversorgung (400 V) demontiert und durch ein unterbrechungsfreies Stromversorgungssystem (USV) ersetzt werden. Zudem müssen weitere Unterverteiler montiert und angeschlossen sowie in Betrieb genommen werden. Des Weiteren ist in den Fernmelderäumen (FM1, ggf FM2) und Niederspannungsbatterieräumen (NS Batt 1) die Rauminstallation zu erneuern.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
10.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).