AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und 1x jährliche Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung Ohmtalschule und Grundschule Homberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Lauterbach
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Frist (Submission)
- 29.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90919300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Laufende Unterhalts- und einmal jährliche Grundreinigung der Ohmtalschule Homberg und Grundschule Homberg, jeweils mit Sporthalle — Jährliche Glas- und Rahmenreinigung der Ohmtalschule Homberg und Grundschule Homberg, jeweils mit Sporthalle
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhalts- und Grundreinigung Ohmtalschule und Grundschule Homberg (Ohm) incl. Großsport- und Turnhalle
- Erfüllungsort
- Homberg (Ohm)
Los 2 — Glas- und Rahmenreinigung Ohmtalschule und Grundschule Homberg (Ohm) incl. Großsport- und Turnhalle
- Erfüllungsort
- Homberg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).