ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Feste Fahrbahn ca. 12 000 lfm, Sohlbeton, Bankette, Entwässerung, Kabelschächte, Kabelleerrohre, Hebeanlagen, begleitende Tiefbauarbeiten, Wartungsverträge für die Hebeanlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Ausbau der festen Fahrbahn im Tunnel Rastatt (ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
73 Veröffentlichungen
- 24.03.2026 113 Die nachträglichen Ergänzungen von Erdungsanschlüssen wurde erforderlich, weil erst im Zuge der detaillierten Planung ein Anpassungsbedarf entstand. Daher war es notwendig, die ursprünglich beauftragten Leistungen zu erweitern, um die ordnungsgemäße und funktionsgerechte Erfüllung des Vertrags sicherzustellen und die aktuellen technischen sowie planerischen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Leistung ist integraler Bestandteil des Auftrags des AN zur Herstellung der Erdung und somit Teil der ausgeschriebenen Gesamtleistung. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN.
- 23.03.2026 109 Die Situation im Baufeld des AN kann hinsichtlich Wasseransammlungen und provisorischen Leitungsführungen nicht detailiert vorhergesehen werden. Derartige Leistungen sind auch im Rahmen der Vertragsleistungen notwendig. Zudem ist der Aufwand in Relation zu den hauptvertraglichen Leistungen minimal. 110 Es handelt sich um eine unvorhersehbare Änderung, da nicht absehbar war, dass Dritte trotz mehrfacher Hinweise weiterhin Baurückstände im Baufeld zurücklassen und dadurch die Ausführung der Tunnelreinigung durch den AN behindern. Der AN ist mit der Tunnelreinigung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. 112 Beim Anbringen der Lärmschutzpaneele traten unerwartet Ausbrüche an den Banketten auf. Solche Schäden über 9mm waren trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar und erfordern zum Schutz der Betondeckung zusätzliche Maßnahmen. Der Hauptauftrag, die Errichtung der Lärmschutzpaneele, bleibt unverändert. Das Verschließen der Ausbrüche ist eine ergänzende Maßnahme und ändert weder den Zweck noch das wirtschaftliche Gleichgewicht des ursprünglichen Auftrags.
- 02.03.2026 108 Es liegt eine unvorhesehbare Änderung vor, da der nicht geplante Rückbau durch Dritte außerhalb des Einflussbereichs des AG liegt und der Verursacher nicht festgestellt werden konnte. Der AN muss die Arbeitssicherheit auf der BE umsetzen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 09.02.2026 105 Der AN ist für die Herstellung der Entwässerunganlagen des Tunnel Rastatt verantwortlich. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb ist der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erforderlich. Diese Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag zur Planung und Ausführung der Entwässerungsanlagen im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen verbunden. Werden Teilaufgaben an Dritte vergeben, können zusätzliche Kosten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko von Schnittstellenproblemen bezüglich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistungen des AN.
- 04.02.2026 AO 106 Zur Unterstützung der Folgegewerke ist es erforderlich, die Befahrbarkeitsplatten auszubauen und anschließend wieder einzubauen. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar. Derartige Leistungen sind bereits im ursprünglichen Vertrag enthalten.
- 23.01.2026 100 Die Schlammverunreinigung der Druckrohrleitung war bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und erfordert zusätzliche Maßnahmen. Diese Umstände rechtfertigen eine Vertragsänderung gemäß § 132 GWB, da sie sich außerhalb der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers als unerwartet herausstellten. Der Auftrag beinhaltet weiterhin Planung, Lieferung, und Einbau der Hebeanlage sowie den Anschluss. Zusätzliche Maßnahmen zur Reinigung ändern nicht den Gesamtcharakter des Projekts, da der ursprüngliche Zweck des Auftrags unverändert bleibt, wie § 132 GWB verlangt. 101 Die ICE-S Hochtastfahrten müssen aus Gründen terminlicher Verfügbarkeit früher stattfinden, während Restleistungen diverser Gewerke Dritter nicht vorher abgeschlossen werden können. Daher müssen die Anlagen zur bauzeitlichen Tunnelsicherheit angepasst werden. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht vorhersehbar. Der Auftragnehmer ist u.a. bereits mit Leistungen zur Baustellensicherheit, Rettungskonzept und deren Anpassungen an den Bauablauf beauftragt. Der grundlegende Charakter des Auftrags bleibt somit unverändert.
- 22.01.2026 AO 102 installieren. Zudem müssen bestehende Erdungsanlagen hinsichtlich ihrer Funktion geprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden, um den ursprünglichen Vertragszweck vollständig zu erfüllen. Die Anbringung von Erdungsbrücken sowie die Prüfung und Instandsetzung von Erdungsanschlüssen sind technisch untrennbar mit der Erdung des Tunnelbauwerks verbunden. Der Wechsel des AN würde die Kontinuität und Integration dieser Aufgaben gefährden. AO 103 Der km-Sprung der Oströhre wurde erst nach der Auftragsvergabe und der Erstellung der Ausführungsunterlagen festgestellt. Er muss in den Bestandsplänen enthalten sein. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Erstellung der Bestandsunterlagen verbunden und Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
- 06.01.2026 AO 99 Durch unerwartete Änderungen im Bauablauf ist die Anpassung des Rettungskonzepts erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen waren ursprünglich nicht absehbar, sind aber zwingend notwendig, um die Sicherheit auf der Baustelle und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen. Die Anpassungen sind technisch eng mit den bisherigen Leistungen des Auftragnehmers am Rettungskonzept verknüpft.
- 16.12.2025 96 Im Zuge der vertieften Ausführungsplanung der Drainageanschlüsse hat sich gezeigt, dass der ursprünglich vorgesehene größere Querschnitt für die sichere und funktionale Ausführung nicht erforderlich ist. Eine Verringerung des Querschnitts ist daher technisch ausreichend. Diese Erkenntnis war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar, da entsprechende Erfahrungen und abschließende Detailkenntnisse erst in der späten Planungsphase vorlagen. Die Zusatzleistung steht in untrennbarem technischen Zusammenhang mit Planung und Einbau der Drainageanschlüsse. Nur der ursprüngliche AN gewährleistet die integrale, funktionsfähige Ausführung und verhindert technische Schnittstellenprobleme. Ein neuer AN würde Mehrkosten und Baustellenverzögerungen verursachen. Zudem wären Haftung, Funktion und Gewährleistung der Gesamtleistung gefährdet, sodass eine Weiterbeauftragung zur Sicherung des Bauablaufs notwendig ist. 98 Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die vorhandene Bestandsleitung der Entwässerung unterhalb der B36 unerwartet verschmutzt ist. Die Beseitigung dieser Verschmutzung ist erforderlich, um die ordnungsgemäße Fertigstellung der Entwässerungsleitung gemäß den ursprünglichen Vertragszielen sicherzustellen. Die erforderlichen Leistungen stehen in einem technischen Zusammenhang mit der bereits an den AN vergebenen Planung und Fertigstellung der Entwässerungsleitung, dass eine Trennung technisch nicht möglich ist, ohne die Funktionsfähigkeit oder den Zusammenhalt der Gesamtmaßnahme zu gefährden. Eine Vergabe der zusätzlichen Leistungen an ein Drittunternehmen würde voraussichtlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, Schnittstellenproblemen in Bezug auf Haftung, Funktion und Gewährleistung sowie zu signifikanten Zusatzkosten durch Baustellenstillstände oder Unterbrechungen führen.
- 09.12.2025 AO 95 Die Richtlinien 883.3000A03 und 883.3000Z02 wurden erst nach Vertragsabschluss eingeführt. Sie definieren neue Anforderungen an Gleisvermarkungspunkte bzw. zugehörigen Messzieltafeln für Aufnahmen mit Multisensorsystem. Die Vermessungsleistungen zur Gleisgeometrie waren gem. vorherigem Stand der Richtlinie 833 bereits Vertragsbestandteil. AO 97 Die Notwendigkeit der Hilfeleistung für die Wartung der mobilen Toiletten entstand erst während der Bauausführung. Dies war bei der Vergabe trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar und rechtfertigt die Anordnung als unvorhergesehene unterstützende Maßnahme. Die Hilfsleistung betrifft ausschließlich ausschließlich unterstützende Maßnahmen zur Baustellenlogistik. Der Hauptzweck und Schwerpunkt des Auftrags bleibt unverändert, sodass der Gesamtcharakter des Vertrages gewahrt bleibt.
- 01.12.2025 AO 94 Durch unvorhersehbare Verzögerungen beim Bau des Tunnel Rastatts wurde eine Anpassung der beiden Bauschilder in Bezug auf das Inbetriebsnahmedatum des Abschnitts zwingend nötig. Dadurch wird die Akzeptanz der Baumaßnahme in der Öffentlichkeit weiter gestärkt. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen führen und zusätzliche Kosten verursachen, da eine erneute Einarbeitung sowie erneute Anfahrt notwendig wären. Dies wäre angesichts der Maßnahmen vor Ort und der Leistung unwirtschaftlich. Der AN-Wechsel würde die Maßnahme verzögern und zusätzliche Kosten für Mobilisierung, Organisation und Einarbeitung verursachen. Dadurch bestünde das Risiko von Folgeschäden und erhöhtem Aufwand bei der Schadensvermeidung.
- 27.11.2025 93 Erst nach Vertragsschluss wurden durch die Ril 853.1021 Abs. 2.1 (2) (Stand 04/25) sowie die EBA-Ril-Tunel Kap. 2.2.2 (Stand 05/25) spezifische Anforderungen an die Beschaffenheit der Bankette beziehungsweise Fluchtwege definiert. Bestandteil dieser Anforderungen sind auch Deckel der Kabelzugschächte (KZS). Der Auftragnehmer ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der KZS-Deckel beauftragt. Der Gesamtcharakter des Projekts bleibt hiervon unberührt. aktuell
- 26.11.2025 m Tunnel trat Wasser unbekannter Ursache auf. Zur Vermeidung von Schäden an Installationen und Bauwerk ist das sofortige Entfernen des aufgetretenen Wassers als außerplanmäßige Sicherungsmaßnahme notwendig um Schäden an Installationen und dem Bauwerk abzuwenden. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen führen und zusätzliche Kosten verursachen, da eine erneute Einarbeitung sowie erneute Anfahrt und Einrichtung notwendig wären. Dies wäre angesichts des Sofortmaßnamen-Charakters der Leistung unwirtschaftlich. Der AN-Wechsel würde die Maßnahme verzögern und zusätzliche Kosten für Mobilisierung, Organisation und Einarbeitung verursachen. Dadurch bestünde das Risiko von Folgeschäden und erhöhtem Aufwand bei der Schadensvermeidung.
- 24.11.2025 AO 85 Das der Erdungsanschluss der Achszähler das Herausheben einer zweiten Befahrbarkeitsplatte erfordert war zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht vorhersehbar. Derartige Leistungen sind bereits im ursprünglichen Vertrag enthalten.
- 13.11.2025 90-Erst bei der Prüfung der Ausführungsplanung wurde ersichtlich, dass im Übergangsbereich zur freien Strecke eine spezielle Bettung des Oberbaus erforderlich ist. Diese Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des Auftragnehmers zur Planung und Errichtung des Oberbaus im Rahmen des ausgeschriebenen Leistung verbunden.
- 12.11.2025 A087 Im Verlauf des Projekts zeigte sich, dass mobile Schachtdeckelheber eine praktikablere Lösung darstellen als eine Hebezugskonstruktion. Der Auftragnehmer ist weiterhin mit der Planung und Lieferung einer Vorrichtung zum Anheben von Schachtdeckeln beauftragt. Der Grundlegende Charakter des Auftrags bleibt dadurch unverändert. A088 Zum Anschluss der Betriebserden wurde der Bedarf zusätzlicher Kabeldurchführungen erst nachträglich festgestellt. Die Herstellung von Kabeltrassen ist bereits Bestandteil des Bauvertrags. A089 Es wurde durch den Fachbeauftragten nachträglich festgestellt, dass die Deckel der Verpressdosen im Trog Süd teilweise nicht mehr vorhaden sind. Es handelt sich um eine unerheblichen Aufwand bei gleichzeitiger Nutzung von Synergieeffekten bei der Montage der Schallverkleidung an den selben Wänden.
- 10.11.2025 MKA 080 Damit Löschwasser-Entlüftungen im Verbindungsbauwerk geduldet werden, müssen Leitbleche davor installiert werden. Diese Details ergaben sich erst im Zuge der AP und einer resultierenden Abstimmung mit dem EBA. Der Umfang dieser Leistung ist gegenüber dem vertraglichen Leistungsumfang vernachlässigbar klein.
- 06.11.2025 86 - Im Rahmen der detailierten Planung der Löschwasserleitung wurde festgestellt, dass die Installation eines Stellunganzeigers am Sperrschieber für die zukünftige Nutzung durch die Feuerwehr sinnvoll ist. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Einbau der LöWa im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN.
- 30.10.2025 MKA 080 Damit Löschwasser-Entlüftungen im Verbindungsbauwerk geduldet werden, müssen Leitbleche davor installiert werden. Diese Details ergaben sich erst im Zuge der AP und einer resultierenden Abstimmung mit dem EBA. Der Umfang dieser Leistung ist gegenüber dem vertraglichen Leistungsumfang vernachlässigbar klein. AO 84 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Vorgaben wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Lärmschutzwand beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 20.10.2025 Von der Installation der Lärmschutzwände an den Trogwänden müssen diese vom FB TuE begutachtet werden. Der FB TuE begutachtet werden. Der FB TuE benötigt dazu ein Hubgerät und Bedienpersonal. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Errichtung der Lärmschutzwände verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird.
- 17.09.2025 AO 81 - Erst im Zuge der Bauablaufplanung weiterer Baugewerke wurde ersichtlich, dass die Umsetzung der bauzeitlichen Restwasserhaltung und der provisorischen Wasserpumpe notwendig ist, damit die Kabeltiefbaumaßnahmen sowie das Funkmastfundament im Norden entlang der Trogaußenwand und am Portalbereich ausgeführt werden können. Der AN ist mit Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Anlagen und Einrichtungen aud der Baustelleneinrichstungsfläche beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 17.09.2025 MKA 70 Erst im Zuge der Planprüfung der Ausführungsstatik hat sich herausgestellt, dass die Deckel der Kabelziehschächte schwerer und dicker hergestellt werden müssen als vertraglich vorgesehen. Die Herstellung der Deckel inkl. Statik ist Gegenstand des ursprünglichen Vertrags.
- 12.09.2025 MKA 071 1. Infolge von Terminoptimierungen im vertragsübergreifenden Bauablauf sowie neuen Anforderungen der elektrotechnischen Gewerke müssen Kabeltrassen im Übergangsbereich Süd in geänderter Lage sowie zusätzlich hergestellt werden. 2. Erforderliche Details der Seitenwege im Übergang zur Freien Strecke ergaben sich erst im Zuge der Planprüfung der AP. Die Herstellung von Kabeltrassen sowie der Seitenwege ist Gegenstand des ursprünglichen Vertrags. MKA 076 Das Produkt der TSB (Tunnelsicherheitsbeleuchtung) und dessen Möglichkeiten der Montage und Aufhängung waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Die Notwendigkeit von Montagekonsolen entstand daher erst nach Beauftragung der TSB. Die Lieferung und Montage von Metallkonsolen ist das gleiche Gewerk und der selbe Montageort wie die vertraglich zugehörige Lieferung und Montage der Lärmschutzpaneele. MKA 080 Die Bereitstellung der endgültigen Stromversorgung verzögert sich, so dass die provisorische Versorgung für einen längeren Zeitraum und für die Arbeiten anderer Auftragnehmer erforderlich wird. Die Baustrom-Versorgung ist bereits im ursprünglichen Vertrag erhalten.
- 11.08.2025 Der Transport der mobilen Toilettenanlagen ist abhängig von der Baustellenlage erforderlich. Der AN verfügt über das geeignete Gerät und kann den Transport kurzfristig übernehmen. Eine Beauftragung Dritter würde zu unnötigen Kosten sowie Ablaufstörungen führen.
- 11.07.2025 Ein Folgegewerk hat seine Leistung vorgezogen und abgeschlossen, wodurch die geplante Ausführung der Reinigungsarbeiten nicht mehr möglich ist. Zur Vermeidung von Schäden ist eine angepasste Ausführung erforderlich. Der AN ist mit den Reinigungsarbeiten beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 17.06.2025 AO76 Für die Errichtung der Festen Fahrbahn (FF) auf der EÜ Ooser Landgraben ist eine UiG erforderlich. Im Zuge des Abstimmungsprozesses zur UiG zeigte sich, dass Anpassungen an der ausgeschriebenen Variante der FF erforderlich sind. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Errichtung der FF auf der EÜ OLG im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion, Gewährleistung der Leistung des AN AO77 Erst während der detailierten Planung der Rettungszufahrt Nord wurde ersichtlich, dass vorbereitende Maßnahmen notwendig sind um die Rettungszufahrt herzustellen. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Herstellung der Rettungszufahrt im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN.
- 17.06.2025 AO 007 Die zusätzlichen Kabel wurden zum erreichen des Endzustandes benötigt. Ohne diese Kabel wäre zum einen die Durchführung des Projektes, als auch die Inbetriebnahme des Knotenpunktes Offenburg nicht möglich gewesen. Der AN wurde für die Ausführung dieser Leistungen angefragt, da er bereits die für die Ausführung notwendigen tiefgreifenden Projektkenntnisse besitzt und mit für die Arbeit nötigen Baumaschinen vor Ort arbeitet. Auf diese Art werden Synergieeffekte im Projekt optimal genutzt.
- 04.06.2025 AO75) Die detailierten und vollständigen Anforderungen an das Kabeltrassensystem konnten zum Zeitpunkt der Vergabe in 2022 noch nicht vorliegen, da die Beauftragtungen der elektrotechnischen Gewerke erst zu späterem Zeitpunkt möglich sind. Der AN ist gem. Hauptvertrag mit der Herstellung der Kabeltrassensysteme beauftragt. Die hier gegenständlichen Kernbohrungen vervollständigen dieses System in funktionaler Hinsicht. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 28.05.2025 AO73: Erst im Zuge der detaillierten Planung der Schotterverklebung wurde erkannt, dass der Einsatz eines dynamischen Gleis-Stabilisators (DGS) den bereits verlegten Grundschotter beschädigen würde. Daher ist eine Anpassung des Bauablaufs erforderlich: Die Verklebung der Schwellenfächer und Flanken // AO74: Um die Feste Fahrbahn mit der angrenzenden freien Strecke nutzen zu können, müssen die Übergangsbereiche zwischen beiden Systemen gestopft werden. Diese Leistung ist integraler Bestandteil des von AN geschuldeten Leistungsumfangs zur Planung und Ausführung der Übergangsbereiche zwischen Freier Strecke und Fester Fahrbahn. Eine Vergabe an Dritte kann zu Unterbrechungen oder Stillständen führen und zusätzliche Kosten verursachen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko von Schnittstellenproblemen in Bezug auf Haftung, Funktionalität und Gewährleistung der vom AN erbrachten Leistung.
- 28.05.2025 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Vorgaben wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Balisenabdeckungen beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 14.05.2025 VII.2.2) Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Anforderungen wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Lärmschutzwand beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 13.05.2025 Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Anforderungen wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Lärmschutzwand beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 08.05.2025 AO 70) Der Projektverlauf erfordert es, dass mehrere Gewerke gleichzeitig in den Tunnelröhren tätig sind. Um gegenseitige Beeinträchtigungen zu vermeiden, hat der AN seine Sanierungsarbeiten staubarm auszuführen. Die Leistung ist untrennbar mit der Pflicht des AN zur Sanierung seiner Mängel verbunden. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN.
- 07.05.2025 AO 69 Im Rahmen der Bauarbeiten wurde die EÜ beschädigt. Da mehrere AN gleichzeitig vor Ort waren, konnte der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden. Die Instandsetzung der EÜ ist erforderlich, damit der Auftragnehmer seine vertraglich geschuldete Leistung ausführen kann. Der AN ist mit der Planung und der Erstellung des Oberbaus beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 03.04.2025 64 Um die Sicherung der BE und die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes während der Bauphase mit parallelen Gewerken zu gewährleisten, ist der AN verpflichtet, die endgültige Zonennummerierung ordnungsgemäß anzubringen. Für die Durchführung von Arbeiten in den Tunnelröhren ist eine Baulogistik erforderlich, die den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Diese komplexen Anforderungen können nicht von unerfahrenen Dritten erfüllt werden. Wird die Leistung an Dritte vergeben, könnten Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, da sie auf die Baustellenlogistik des AN angewiesen wären, was zusätzliche Kosten verursacht. 65 Um die Zugänglichkeit der MSP nach dem Aufbau der Abdeckung zu gewährleisten, müssen die Abdeckungselemente aus Gewichtsgründen gekürzt werden. Zusätzlich wird ein Warnhinweis vor Hochspannung auf der Abdeckung angebracht. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Errichtung der Löschwasserleitung verknüpft. Es könnten zu Schnittstellenprobleme kommen, die die Haftung und Gewährleistung seiner Leistungen betreffen. 66 Erst während der detaillierten Planung der Hebezugkonstruktion wurde ersichtlich, dass bestimmte Aspekte nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können. Daher ist eine Anpassung der Ausführung erforderlich. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Umsetzung der Hebezugkonstruktion im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN. 67 Der AN ist beauftragt die Hebeanlagen einzubauen. Um diese warten zu können ist ein GFK-Podest notwendig. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Einbau der Hebeanlagen verknüpft. Da sich Dritte erst in das komplette Projekt einarbeiten müssen, benötigen sie viel Zeit, um das Wissen des AN zu erreichen. Die Einarbeitung verursacht zusätzliche Kosten, die beim AN entfallen 68 Der AN ist beauftragt, die Feste Fahrbahn auf der EÜ herzustellen. Um Schäden am Abdichtungsanschluss zu vermeiden, muss der Abdichtungsanschluss zu vermeiden, muss der Abdichtungsanschluss in Verbindung mit der Herstellung der Festen Fahrbahn und deren Teilgewerken ausgeführt werden. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Planung und Einbau der Festen Fahrbahn im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung verknüpft. Zusatzkosten könnten durch Unterbrechungen oder Stillstände entstehen, falls die Leistung an Dritte vergeben wird. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellenproblemen hinsichtlich Haftung, Funktion und Gewährleistung der Leistung des AN.
- 18.03.2025 MKA047: Der AN muss die von ihm eingebauten Kabelschächte provisorisch verschließen, bis die Folgegewerke die Kabel eingezogen haben. Diese Leistung ist untrennbar mit seinem Auftrag zum Einbau der Kabelzugschächte verbunden. Übernimmt ein Dritter diese Aufgabe, lässt sich die Haftungsverantwortung zwischen ihm und dem AN nicht eindeutig zuweisen. MKA061: Um alle Sicherheitsvorschriften zu erfüllen müssen die vom AN herzustellenden Technikraumwände zusätzlich mit einem Putz versehen werden. Die Leistung vollendet erst das beauftragte Gewerk der Technikraumwände. Schnittstellenprobleme für Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN. Vermeidbare Mehrkosten für die Sicherheit beim Arbeiten im Tunnel. MKA063: Um eine frühzeitige Meldung einer gestörten Hebeanlage sowie die rechtzeitige Erkennung eines zu hohen Wasserstands zu gewährleisten, werden redundante Wasserstands Sensoren in jeder Hebeanlage installiert und die Anlagen so ergänzt, dass sie sowohl Wasserstands abhängige Warnmeldungen als auch Störmeldungen der Pumpen an DB-MAS übermitteln können. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Errichtung der Hebeanlagen verknüpft. Zusatzkosten infolge möglicher Unterbrechung/Stillstand des AN sowie Schnittstellenprobleme für Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN
- 24.02.2025 AO56: Die Logistikplanungen und Logistikanforderungen der nachfolgenden Unternehmen konnten erst nach deren Beauftragung geklärt werden. Die selben Gewerke sind bereits Vertragsbestandteil und es betrifft das vom AN erstellte Werk. // AO58: Erst während der Ausführungsplanung bzw. der Ausführung durch die Folgegewerke treten Schnittstellen bzw. Kollisionen mit der Löschwasserleitung auf, die behoben werden müssen. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Löschwasserleitung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. // AO59: Erst im Zuge der Ausführung wurde ersichtlich, dass die Leistung notwendig ist. Der AN ist mit der BE Instandhaltung und Sicherung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 24.02.2025 Für sämtliche herzustellende Hebewerke im StA 1 ist eine einheitliche technische Ausstattung vorgesehen. Hierfür wurde der AN ARGE Eiffage Ausbau Tunnel Rastatt mit der Planung und mit der Montage der technischen Ausstattung beauftragt. Es stellte sich heraus, dass die Planung und Montage der technischen Ausstattung für das Hebewerk GWW BAB5 nicht berücksichtigt wurde und deshalb diese Leistungen im Bauvertrag nicht abgebildet sind. Aus Gewährleistungs- und Wartungsgründen ist es notwendig, dass die Planung und Montage der technischen Ausstattung gesamthaft aus einer Hand erfolgt. Diese zusätzliche Leistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen und sind als Zusammenhangsarbeiten zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der Gesamtvertragsleistung (gleiche technische Ausstattung in allen Hebewerken) unbedingt erforderlich. Da es sich hier um zusätzliche Leistungen zur Gewährleistung einer einheitlichen technischen Ausstattung handelt, sind dies Zusammenhangs-arbeiten. Diese Leistungen sind erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen beauftragten und noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit sind diese Leistungen beim AN ARGE Ausbau Tunnel Rastatt anzusiedeln. Bei einer getrennten Vergabe wäre neben zusätzlicher planerischer Abstimmungen eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen Dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleistung nicht zu vermeiden.
- 03.02.2025 53: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war es nicht ersichtlich, wie lange der Hebezug im Betriebsgebäude QS VS sein musste. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau des Hebezugs im Betriebsgebäude QS VS beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. // 54: Um die Kabelleerrohrtrasse im Tunnel vorschriftsgemäß nutzen zu können, sind diese mit Brandabschottungen auszustatten. Der AN muss die Brandabschottungen ausführen, sodass die Gewährleistung für die Kabelleerrohrtrassen erhalten bleibt und eine exakte Abstimmung der Brandabschottungen auf die Kabelleerrohrtrassen erfolgt. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Kabelleerrohrtrassen beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 30.01.2025 LÄ55 Der Bedarf dieser ergänzenden Kabeltrasse entstand durch Planungen fremder Gewerke zu einem Zeitpunkt nach Vergabe. Vergleichbare Leistungen sind bereits Vertragsbestandteil
- 07.01.2025 AO52_ Erst im Zuge der Ausführungsplanung wurde ersichtlich dass temporäre Türen für die Betriebsgebäude Nord und Süd notwendig sind um den Innenausbau zu schützen. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der endgültigen Türen in den Betriebsgebäuden beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 07.01.2025 LÄ51 Während der Ausführung wurde festgestellt, dass sich die Weströhre um wenige Milimeter verschoben hat. Es ist sicherzustellen, dass keine weitere Verschiebung unbemerkt auftritt, die die Feste Fahrbahn beeinträchtigen könnte. Der AN ist mit der Planung und dem EInbau der festen Fahrbahn beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 07.01.2025 LÄ50 Um einen Anschluss der Pumpenanlage an die Vorflutleitung herzustellen sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Errichtung der Pumpen in den Hebeanlagen verknüpft. Zusatzkosten infolge möglicher Unterbrechungen/Stillstand des AN sowie Schnittstellenprobleme für Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN.
- 15.10.2024 Die Ril 835.1025 schreibt eine Höhe von 1,20 m für Löschwasserentnahmestellen vor. Diese Ril trat erst nach Vertragsschluss in Kraft. Im Zuge der erforderlichen Korrekturmaßnahmen wird die Höhe der Löschwasserentnahmestellen auf 1,20 m angepasst. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Löschwasserleitung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 15.10.2024 Um eine funktionsfähige Löschwasserleitung herzustellen ist eine Entlüftung am höchsten Punkt der Einspeisestellen vorzusehen. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Errichtung der Löschwasserleitung verknüpft. Zusatzkosten infolge möglicher Unterbrechungen/Stillstand des AN sowie Schnittstellenprobleme für Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN.
- 08.10.2024 33 Für die Information der Öffentlichkeit mit Webcams wird eine dritte Kamera nachträglich als erforderlich angesehen. Die zusätzliche Webcam ist Teil der Leistungen für die Information der Öffentlichkeit, welche durch die ARGE Ausbau zur Verfügung gestellt werden.
- 02.10.2024 47 Erst im Zuge der Ausführungsplanung wurde ersichtlich welche Maße die Zugangstüren der Hebeanlagen benötigen. Der AN ist der Planung, Lieferung und dem Einbau der Zugangstüren der Hebeanlagen beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 26.09.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Vorgaben wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Schaltschränke der Hebeanlagen beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 25.09.2024 Entwässerung der B36 in das Baufeld müssen über eine belebte Bodenzone erfolgen. Arbeiten im Böschungsbereich im Baufeld Nord verbleibe im Leistungsbereich der Eiffage.
- 04.09.2024 AO 44 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, dass eine Pararellisierung der Arbeiten des AN mit den Folgegewerken erforderlich ist. Um die Gewerke sowohl im Bauablauf als auch im Notfall gezielt zu koordinieren, ist die Einrichtung einer temporären Zonennummerierung notwendig. Der AN ist weiterhin für die Sicherung der BE sowie die Erstellung und Umsetzung des Auftrags bleibt somit unverändert.
- 02.09.2024 40 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die Feuchtigkeitsproblematik in den Betriebsräumen und Verbindungsbauwerken nicht erkennbar. Der AN ist für die Planung und den Innenausbau der Betriebsräume und Verbindungsbauwerke verantwortlich, wodurch der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt. 41 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, dass im Bereich des MFS in der offenen Bauweise eine die Sohlfuge verfüllt werden muss. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau des MFS beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. 42 - Erst während der Ausführungsplanung wurde deutlich, dass die Mehrfachrohrteiler erst nach der Belegung der übrigen Kabeltrassen eingezogen werden können, um das Einziehen der Kabel in diese Kabeltrassen nicht zu behindern. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und und dem Einbau der Mehrfachrohrteiler beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. 43 - Im Rahmen der Ausführung wurde festgestellt, dass die Sollhöhe in der offenen Bauweise des MFS überschritten wurde. Daher werden Anpassungen in der Ausführungsplanung und im Bauablauf erforderlich. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau des MFS beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 16.08.2024 Erst bei der Ausführung wurde festgestellt, dass ein Risiko der Wasserausbereitung über die Kabelzugschächte besteht. Diese werden daher mit einem verbesserten Wasserschutz ausgestattet. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Kabelzugschächte beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bliebt folglich unverändert.
- 07.08.2024 37 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, dass die Technikraumtüren in Betongrau ausgeführt werden müssen. Diese Vorgabe geht aus einer ZIE (Bescheid vom 31.03.2022) für vergleichbare Technikraumtüren eines anderen Großprojektes hervor. Der AN ist u.a. mit der Planung und dem Einbau der Technikraumtüren beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert. 38 Im Zuge der Ausführung wurde festgestellt, dass das eine Anschlussleitung für die Entwässerung saniert werden muss. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Entwässerungsleitung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 05.07.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, dass zur Wahrung des Inbetriebnahme Termins ein zweites Schmalspurgleis notwendig ist um Betonagen vorzunehmen. Der AN ist u.a. mit der Planung und dem Einbau der festen Fahrbahn und der Befahrbarkeitsbeläge beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 27.06.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, dass der AN die Eingleisstelle umbauen muss, um den Anschluss der Baugleise an die Strecke 4280 herzustellen. Für die Andienung der BE ist der AN der BE ist der AN auf die Verbindung seiner Baugleise an die Strecke 4280 angewiesen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 19.06.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war noch nicht ersichtlich, welches Masse-Feder-System mit welcher zugehörigen Verankerung ausgeführt wird. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau des Masse-Feder-System beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 18.06.2024 AO_033_Erst während der Ausführungsplanung stellte sich heraus, dass der Einbau mechanischer Rückschlagklappen in den Vorflutleitungen praktikabler ist als der Einbau maschineller Rückschlagklappen. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Rückschlagklappen beauftragt. Der Gesamtcharackter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 07.06.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen die vollständigen Vorgaben der Feuerwehr nicht vor. Einige Anforderungen wurden erst nach Auftragserteilung bekannt. Während der Bauphase muss der AN einen ausreichenden Brandschutz gewährleisten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt folglich unverändert.
- 27.05.2024 Aufgrund des bodenbedingten erhöhten Betoniteinsatzes, währende des TVM-Vortriebs 2021, war die Nutzung des Versickerungsbeckens für die Entwässerung zeitweise eingeschränkt. Der AN ist mit der Entwässerung der BE über das Versickerungsbecken beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 27.05.2024 Zum Zeitpuntk der Ausschreibung wurde mit erhöhtem Wasserzutritt in die Betriebsgebäude aufgrund von oberhalb des Gebäudes anstehendem Wasser gerechnet. Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem EInbau der Innenausstattung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 27.05.2024 Übernahme BE Süd
- 27.05.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht bekannt, dass die Oströhre am südlichen Ende wasser- & luftdichtverschlossen wird. Der AN ist ist mit der Planung und der Sicherstellung der Bewetterung der Tunnelröhren beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert
- 27.05.2024 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht ersichtlich, ob statische oder dynamische PDV notwendig sind. Der AN ist mit der Durchführung der Qualitätssicherung beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 16.05.2024 Der Bauablauf hat sich geändert. Deshalb müssen Teile der Kabeltrasse im Bereich des Übergangs zur freien Strecke im Erdreich verlegt werden. Außerdem muss der Dammaufbau angepasst werden. Der AN ist mit der Planung und dem Einbau der Kabeltrassen und des Dammaufbaus beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 16.05.2024 Die vorhandene Böschungschulter zwischen Oberwaldgraben und Bahndamm, auf welchem die Gleise hergestellt werden sollen, liegt stellenweise zu dicht am Bahndamm. Die exakt erforderliche Lage und Höhe der Böschungsschulter konnte bei den begrenzten Platzverhältnissen erst im Zuge der AP genau ermittelt werden. Der AN ist mit der Planung und der Errichtung des Bahndamms beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 16.05.2024 Im Verlauf der Ausführung stellt sich heraus, dass eine Änderung der Anzahl der Mehrfachrohrleiter technisch sinnvoll ist. Eine Anpassung der Stückzahl ermöglicht eine bessere Reaktionsfähigkeit auf potenzielle spätere Änderungen. Der AN ist mir der Planung und dem Einbau des Mehrfachrohrteiler beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 22.04.2024 Erst im Zuge der Ausführung wurde ersichtlich, dass es technisch sinnvoll ist einen Heißfugenverguss auszuführen. Der AN ist mit der Planung und dem Einbau des Fugenvergusses beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unverändert.
- 12.04.2024 AO 22 - Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lagen nicht alle Vorgaben der Folgegewerke vollständig vor. Einige Vorgaben wurden erst bekannt, nachdem der AN bereits mit der Erfüllung seiner Leistung begonnen hatte.Der AN ist mit der Planung, Lieferung und dem Einbau der Kabelzugschächte beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt folglich unterverändert.
- 11.04.2024 AO 21 - Zur Erschwerung des Zutritts für unbefugte Personen zur BE Süd wird am dortigen Tor eine Kamera installiert. Diese Maßnahmen dient der Verringerung des Gefährdungspotenzials und der Gefahr von Diebstahldelikten. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AN zur Sicherung der BE verknüpft. Wenn ein Dritter die Leistung übernimmt, ist eine klare Zuteilung der Haftungsverantwortung zwischen dem Dritten und dem AN nicht möglich.
- 02.04.2024 18 - Basierend auf seiner umfangreichen Erfahrung hält der AN die geplante Einspeisearmaturen der Löschwasserleitung für nicht sinnvoll und schlägt stattdessen einen besser geeigneten Typ vor. Der AN wurde mit der Lieferung und Installation der Löschwasserleitung beauftragt, einschließlich der entsprechenden Einspeisearmaturen. Der Gesamtcharackter des Auftrags bleibt unverändert.
- 02.04.2024 AO 20 - Um die Kabelleerrohrtrassen an die EÜ anzuschließen sind zusätzlich Maßnahmen nötig. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag des AB zur Errichtung der Kabelleerrohrtrasse verknüpft. Zusatzkosten infolge möglicher Unterbrechungen/ Stillstand der ARGE sowie Schnittstellenprobleme für Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN.
- 11.03.2024 AO 16 - Um die Löschwasserleitungen an die Bestandslöschwasserleitungen in den Querschlägen anzuschließen sind zusätzlich Maßnahmen nötig. Die Leistung ist untrennbar mit dem Auftrag den AN zur Errichtung der Löschwasserleitung verknüpft. Zusatzkosten infolge möglicher Unterbrechungen/Stillstand der ARGE sowie Schnittstellenprobleme für die Haftung der Funktion / Gewährleistung von Leistungen des AN.
- 12.02.2024 AO 17 - Bohrungen für Kabelgefäßsystem
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.