AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=758942) · Abgerufen am 27.10.2026 19:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3429bdd7-4c6a-4add-b0d3-4358ef07ed15/

6002819967-BwDLZ Dresden - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von verschiedenen Schotter, Splitten und Mineralgemischen inklusive Nebenleistungen

Notice-ID: 3429bdd7-4c6a-4add-b0d3-4358ef07ed15 · Procedure-ID: 49e45704-9c37-4c14-a166-937aa363d904

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, Dresden
Veröffentlicht
17.03.2025
Frist (Submission)
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14212300 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.887.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Ergebnis des offenen Verfahrens 600289967-BwDLZ Dresden soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen und fachkundigen Unternehmen über die Lieferung von unterschiedlichen Arten von Schottern, Splitten und Mineralgemischen, inklusive damit zusammenhängender Nebenleistungen wie Transport und Anlieferung, Abladen und Wiederabfahrten, geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung mit Beginn 01.06.2025 hat eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (bis 31.05.2029).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).