AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Groß-Umstadt - Ortsteil Heubach, Forsthausstraße Erneuerung - Verkehrsanlage, Trinkwasserleitung und Kanalleitung – Planungsleistung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Groß-Umstadt
- Veröffentlicht
- 16.11.2025
- Frist (Submission)
- 12.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 360.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Groß-Umstadt beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für die grundhafte Erneuerung der Forsthausstraße im Ortsteil Heubach von Groß-Umstadt mit folgenden Leistungen zu vergeben. - ca. 4.300,00 m2 Verkehrsanlagen - 2 Brückenbauwerke inklusive der Antragstellung zur Genehmigung an die untere Wasserbehörde - ca. 470,00 m Trinkwasserleitung inkl. der Hausanschlüsse - - ca. 500,00 m Kanal in der Dimension 315 - 400 PP inkl. der Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze - Bestandsvermessung der Gehwege und Nebenanlagen; Brücken - Erstellen eines Summentrassenplanes - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe – Bodengutachten - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe – Beweissicherung - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe – Erschütterungsmessung - Tragwerksplanung Verbau Aufgabenbeschreibung: • Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen LPH 1-9 gem. § 47 HOAI, • Besondere Leistungen nach § 47 Abs. 2 Anlage 13 • Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke LPH 1-9 gem. § 43 HOAI • Besondere Leistungen nach § 43 Abs. 4 Anlage 12
Vertragslaufzeit
- Periode
- 78 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.01.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.