Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Zapfsäulen für die DB Energie GmbH
DB Energie GmbH (Bukr 31) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Die Zapfsäulen sind für den Einsatz an Tankstellen der DB Energie vorgesehen. Die Betankung von Fahrzeugen mit Dieselkraftstoff erfolgt an den Tankstellen der DB Energie für Schienenfahrzeuge in Selbstbedienung ohne Aufsicht. Die Zapfsäulen werden im geschäftlichen Verkehr betrieben und müssen daher eichfähig vorgeprüft / geeicht sein. Das gesamte Messsystem muss eine MID - Zulassung besitzen. Die Datenschnittstelle zum separaten Tankautomat ist definiert. Die Zapfsäulen für Schienenfahrzeuge müssen bahnspezifischen Anforderungen genügen, welche nicht marktüblich sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Gesucht wird ein Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von eichfähigen und MID-zugelassenen Zapfsäulen für Schienenfahrzeuge der DB Energie GmbH.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 4 €3 Veröffentlichungen
- 20.11.2025 Erforderliche und wesentliche Änderungen der technischen Vergabeunterlagen: Die Änderungen in der FLB bedingen Anpassungen der technischen Leistungsbeschreibung und Schnittstellenanforderungen, die sich maßgeblich auf den Auftragsgegenstand, die Kalkulationsgrundlagen und die Vergleichbarkeit der Angebote auswirken. Konkret betreffen die Änderungen sicherheitsrelevante Aspekte, die für den Gesundheitsschutz der ausführenden Mitarbeitenden umzusetzen sind. Ohne diese Anpassungen würde das Risiko für Unfälle oder die Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften steigen. Daher ist es aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unumgänglich, die Leistungsbeschreibung substantiell zu ändern. aktuell
- 20.11.2025 Original-Veröffentlichung
- 20.11.2025 Original-Veröffentlichung
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