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Freiraum- und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb „NEUE ORTSMITTE KARLSHULD I NEUGESTALTUNG UND AUFWERTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMS“
Beschreibung
Die Gemeinde Karlshuld beabsichtigt die Schaffung einer Neuen Ortsmitte und die Aufwertung des Areals entlang der Hauptstraße und der Schulstraße. Im Mittelpunkt steht die Schaffung attraktiver Plätze und Wege mit mehr Grün und hoher Aufenthaltsqualität und Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen an den Klimawandel. Die Umsetzung der Neuen Mitte für Karlshuld wird durch das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert.Neben der Neugestaltung des Neuen Dorfplatzes ist die Aufwertung der Straßen und Neuordnung der Freiflächen Aufgabe des Wettbewerbs. Die Entwicklung lebendiger, hochwertiger Freiräume im Kontext zu den angrenzenden Nutzungen ist zentrales Thema des Wettbewerbs. Besondere Berücksichtigung sollen der Klima- und Naturschutz bei den Entwürfen finden. Die verschiedenen Nutzungen im Gebiet (schulische, kulturelle Nutzungen, Beherbergung, Gastronomie, Wohnen, Verwaltung, Freizeit) sollen durch die Freiraumgestaltung miteinander verknüpft werden und gemeinsam nutzbare öffentliche Räume erzeugen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Landschafts- und Freianlagenplanung.Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Größe von insgesamt etwa 1,75 ha und beinhaltet einen freiraumplanerischen Vertiefungsteil in der Größenordnung von 3.500 m2.Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber aus der Landschaftsarchitektur oder Bewerbergemeinschaften aus Büros der Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums in Karlshuld, mit Fokus auf Schaffung attraktiver Plätze und Wege unter Berücksichtigung des Klimawandels.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
5–12 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vorinformation TED EU
Aufgeber kündigt den Bedarf an
1 Veröffentlichung
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 20.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.869 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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