AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 05:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3462ecec-b952-4b5f-b80a-721cbb65344f/

Rahmenvereinbarung über den Kauf von Verteil- und Messgeräten

Notice-ID: 3462ecec-b952-4b5f-b80a-721cbb65344f · Procedure-ID: 70b3dbe5-a000-4e43-a5b7-8c5b19901219

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Stammdaten

Auftraggeber
WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, Leipzig
Veröffentlicht
02.01.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38420000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorgesehenen Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den Kauf von Verteil- und Messgeräten (Funk-Heizkostenverteiler, Funk-Wasserzähler sowie zugehörige Systemkomponenten) der Qundis GmbH einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Dienstleistungen durch die Qundis GmbH bzw. deren Dienstleister Smarvis GmbH. Die Beschaffung dient dem planmäßigen Austausch (Regeltausch) von Messgeräten gemäß den geltenden Eichfristen sowie der Aufrechterhaltung eines einheitlichen, kompatiblen und sicher auslesbaren Messsystems in den Liegenschaften der Auftraggeberin.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
02.01.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 12.01.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).