Stadt Eschenbach i.d.Opf. - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
KI Die Stadt Eschenbach i.d.Opf.
Gemeinde Bachhagel · Syrgenstein · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Anforderungs-Check bestellenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Bachhagel zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betri
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Branche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Bachhagel vergibt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eine Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in unterversorgten Ausbaugebieten; der geschätzte Wert beträgt 6.300.000,00 EUR.
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Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
„Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Bewerber können auf der ersten Stufe im vorweggenommenen Teilnahmewettbewerb ab Bekanntmachung des Auswahlverfahrens einen Antrag durch form- und fristgerechte Einreichung aller geforderter Unterlagen und Nachweise stellen (siehe hierzu "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)"). In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber über die Vergabeplattform alle geeigneten Bewerber als zugelassene Teilnehmer zur Abgabe von Erstangeboten unter Benennung einer entsprechenden Frist auf. Bieter können Angebote form- und fristgerecht einreichen; diese müssen alle geforderten Inhalte enthalten (siehe hierzu "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)"). Im übrigen wird auf die allgemeinen Verfahrensbedingungen verwiesen.“
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungs-vorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungs-vorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch f) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.3-T) zu verwenden ist und g) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der geforderten Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre, soweit der Bewerber diese nicht in einem öffentlichen Register eingestellt hat, in welchem sie eingesehen werden können (z.B. Bundesanzeiger oder Unternehmensregister etc.) und hierauf durch Verwendung der vorgegebenen Erklärung (C1.3-T) verweist oder h) sofern der Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, alternativ durch bewerbereigene Unterlagen für die Dauer der Markttätigkeit (vorläufige) Umsatzzahlen je Kalenderjahr und (vorläufige) betriebswirtschaftliche Darstellung (wie z.B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung "BWA") je Kalenderjahr sowie für die Anzahl der fehlenden Jahresabschlüsse oder Bilanzen bzw. der (vorläufigen) betriebswirtschaftlichen Darstellung zzgl. Umsatzzahlen die Vorlage einer zukünftigen Unternehmensplanung über den entsprechenden Zeitraum inklusive einer Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.1 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch a) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Auftraggeber gestellten Vorlage (C1.1-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.3 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch e) Darstellung eines aktuellen Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger Angaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. c) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: d) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Betrieb eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: c) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. a) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: b) Angabe in der vom Konzessionsgeber gestellten Vorlage (C1.2-T), welche Teile der Leistung der Erklärende im Falle der Vergabe der Konzession an den Bewerber unter Umständen als Unteraufträge (weiter) zu vergeben beabsichtigt. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlverfahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer daher nicht statthaft ist. Andernfalls wäre im Übrigen nach Auffassung des Konzessionsgebers für die ausgeschriebene Leistung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB einschlägig. In der Folge sieht der Konzessionsgeber den 4. Teil des GWB als nicht anwendbar an. Die Bezeichnung der "zuständigen Vergabekammer" in dieser Konzessionsbekanntmachung begründet insofern keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Die Frage der Prüfung und Entscheidung über deren Zuständigkeit obliegt der Vergabekammer selbst. Soweit die Vergabekammer fehlende Zuständigkeit (§ 1 Abs. 1 BayNpV) und die Bereichsausnahme (§ 149 Nr. 8 GWB) nicht als gegeben sieht und sich für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung eventueller Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Stadt Eschenbach i.d.Opf.
KI Die BWI GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Skalierung von Internettransitzugängen mit bis zu 500 Gbit/s für das Rechenzentrum Bördeland.
KI Die Stadt Halle (Saale) sucht die Bereitstellung eines Filmstreamingportals.
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