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Unterhalts- und Grundreinigung für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium in Bayreuth
Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth · Bayreuth · Bayern · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhalts- und Grundreinigung für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium in BayreuthRahmen 1.000.000 €🏆 Götz-Gebäudemanagement Nordbayern GmbH & Co KG · Regensburg
- Götz-Gebäudemanagement Nordbayern GmbH & Co KG · Regensburg Großunternehmen
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium in Bayreuth
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 (http://www.cio.bund.de) in folgenden Schritten angewandt: • Leistungsbewertung (vgl. Leistungskriterien) •Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Leistungsverzeichnis) • Ermittlung der Kennzahl zum Leistungs-/Preis-Verhältnis (Z). → Z = Leistungspunkte (LP) geteilt durch Wertungspreis (WP) (Z = LP/WP) • Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus dem Leistungs-Preis- Verhältnis (Zmax) des führenden Angebots (höchste Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl (Zmin) ermittelt, die sich aus Zmax minus 10% ergibt. Die Kennzahlen werden ebenfalls mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung) ermittelt. • Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. •Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Leistungspunktzahl; Für den Fall, dass nach Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ bei führenden Angeboten der Wert des Entscheidungskriteriums identisch ist, entscheidet der niedrigste Wertungspreis. Soweit auch hier eine Gleichheit vorliegt, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höchste Anzahl an Produktivstunden.
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Die Leistungspunkte (siehe Vergabekriterium Preis) werden ermittelt aus den Bewertungskriterien: 2.3 Produktivstunden, 2.4 Objektleitung - Qualifikation und 2.5 Ruhende Arbeitsverhältnisse nach WichtigkeitQualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/db345175-3f40-401c-8c89-89d8a16b685a/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB),damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Geschätzter Wert 913.573 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Götz-Gebäudemanagement Nordbayern GmbH & Co KGZuschlagswert 872.448 €1 Veröffentlichung
- 08.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 350 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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