AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 04:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/34968a71-d5e1-47a3-87b7-4fb574bbd4ad/

Einführung eines ID-basierten Ticketings - Bargeld- und papierloser ÖPNV im Bediengebiet der Rheinbahn AG

Notice-ID: 34968a71-d5e1-47a3-87b7-4fb574bbd4ad · Procedure-ID: 98174dd8-6a9e-4f55-bdac-29f6749f55eb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rheinbahn AG, Düsseldorf
Veröffentlicht
06.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42933000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
7.199.164 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Rheinbahn AG beabsichtigt, ihre derzeit vorhandenen und verbauten Ticketentwerter in den Bus- und Schienenfahrzeugen durch Validatoren zu ersetzen. Es erfolgt eine schrittweise Umrüstung, mit dem Ziel zukünftig nur noch reine Validatoren in den Fahrzeugen verbaut zu haben. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der die Leistungen wie das Projektmanagement, erforderliche Komponente für die Umrüstung, Leitungsverlegung und Einbau in den Fahrzeugen sowie die Inbetriebnahme des Gesamtsystems und die Zulassungsunterlagen nach den gültigen Normen und Richtlinien berücksichtigt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
krauth technology GmbH
Vertragsabschluss
04.11.2025
Zuschlagsentscheidung
04.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Rheinbahn AG, Düsseldorf

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).