AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/34bd22dc-30cc-4a0a-a66a-78ad0403a1e6) · Abgerufen am 11.09.2026 10:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/34bd22dc-30cc-4a0a-a66a-78ad0403a1e6/

Lueftung

Notice-ID: 34bd22dc-30cc-4a0a-a66a-78ad0403a1e6 · Procedure-ID: 1f4017bb-b5a9-414f-8dba-93bae6821ebb

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Schloß Winnenden, Winnenden
Veröffentlicht
27.05.2026
Frist (Submission)
03.09.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Vertragswert
29.064 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1 Stk. RLT-Anlage mit KVS-Wärmetauscher 15.000 m³/h, Innenaufstellung 1 Stk. Technischer Ablüfter 5.000m³/h 145 Stk. Brandschutzklappen mit Federrücklaufmotor 110 Stk. Luftauslässe 120 Stk. Volumenstromregler ca. 1.300 m² Luftkanal rechteckig ca. 820 m Luftkanal als Wickelfalz- oder Flexrohr 4 Stk. Splitklimaanlage 240 m Kältetechnische Verrohrung 12 m Luft-Erdleitungen 2 Stk. Lüftungstürme für 15.000m³/h ca. 20 m² L90 Entrauchungskanal rechteckig 2 Stk. Entrauchungsklappen

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
23.03.2027

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
29.04.2026 (238 Tage nach Frist)
Zuschlagsentscheidung
02.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer Baden Württemberg , Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).