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Innovationspartnerschaft Entwicklung und Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen
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Gegenstand der Innovationspartnerschaft nach § 18 SektVO ist die Entwicklung, Erprobung und spätere Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV bei der REVG (Auftraggeberin). Unter Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion werden dabei zu jedem Zeitpunkt Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d StVG verstanden, die funktional dem Level 4 Automatisierungsgrad nach SAE J3016 entsprechen. Die Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sind derzeit nicht in marktreifer Form mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG verfügbar und erfordern daher eine Forschungs- und Entwicklungsleistung. Ziel ist es, im Rahmen einer Innovationspartnerschaft eine im ÖPNV der REVG einsetzbare Lösung zu entwickeln und nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsphase die Fahrzeuge nebst noch erforderlicher Betriebsleistungen zu beschaffen. Die technische Begleitung des Betriebes muss für alle Phasen der Innovationspartnerschaft und darüber hinaus durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase soll iterativ ein Fahrzeugsystem entlang von Zwischenzielen entwickelt und erprobt werden. Dazu sollen 10 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Erreichung der festgelegten Meilensteine der Forschungs- und Entwicklungsphase (vgl. nachfolgend die tabellarische Auflistung der Meilensteine unter Ziff. 5 der funktionalen Leistungsbeschreibung) sollen in der darauffolgenden Leistungsphase bis zu 100 Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion unter Einhaltung des vereinbarten Leistungsniveaus und der Kostenobergrenze erworben werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung einer Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) für den ÖPNV.
- Das Verfahren umfasst eine Forschungs- und Entwicklungsphase mit 10 Testfahrzeugen und eine anschließende Leistungsphase mit bis zu 100 Fahrzeugen.
- Wesentliche Anforderungen sind die Erfüllung des Automatisierungsgrades Level 4 nach SAE J3016 und die technische Begleitung des Betriebs.
- Die Ausschreibung erfordert nachweislich Forschungs- und Entwicklungskompetenz sowie die Fähigkeit zur Serienlieferung und technischen Unterstützung.
Es handelt sich um eine Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und Lieferung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) für den ÖPNV.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Markt-Neuheit
- Barrierefreiheit berücksichtigt
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, Formblatt E-9. Mindestanforderung: Absicherung gegen Personen- und Sachschäden mindestens 7,5 Mio. Euro.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Schluss der Teilnahmefrist)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E-4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung über die Verfügbarkeit ausreichender, skalierbarer Produktionskapazitäten zur Serienfertigung autonomer Fahrzeuge unter Einhaltung von Qualitäts-, Sicherheits- und Zeitvorgaben, Formblatt E-8. Die Angaben sollten plausibilisiert werden, etwa durch eine oder mehrere der folgenden Unterlagen: a) Kapazitätspläne, die Angaben zu (ggf. künftig) verfügbaren Maschinen, Schichtmodellen sowie dem Output pro Woche oder Monat enthalten, b) Produktionskennzahlen, insbesondere zu erreichten Stückzahlen und der aktuellen bzw. zukünftig angestrebten Anlagenauslastung, c) Investitionspläne für geplante oder bereits eingeleitete Kapazitätserweiterungen; d) Eine Liste vorhandener oder geplanter Produktionsanlagen und -standorte, e) Nachweise über zusätzliche Produktionsstandorte oder bestehende Partnerfertigung zur Kapazitätserweiterung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind Referenzen zu vergleichbaren Projekten auf Formblatt E-7 anzugeben. Insoweit gilt folgende Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenzprojekt über die Implementierung autonomer Fahrangebote im öffentlichen Verkehrsraum ist nachzuweisen. Als Nachweis ist neben dem Formblatt die Erprobungsgenehmigung (§1i StVG) des KBA, eine EU-Typgenehmigung gemäß (EU) 2022/1426, eine Betriebserlaubnis des KBA (§1e StVG) oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mit dem Teilnahmeantrag ist über eine Eigenerklärung (Formblatt E-6) nachzuweisen, dass der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens einmal erfolgreich ein Genehmigungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt oder vergleichbarer Instanz eines anderen Staates durchlaufen hat, in welchem eine Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV, eine Betriebserlaubnis gemäß § 1e StVG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 AFGBV durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder eine hinsichtlich der Anforderungen vergleichbare Genehmigung einer zuständigen Behörde eines anderen Staates erteilt wurde. Bei ausländischen Genehmigungen ist anhand geeigneter Unterlagen die Gleichwertigkeit der entsprechenden Genehmigung darzulegen. Die Genehmigung muss gültig sein und darf sich nicht erst in Beantragung oder in einem Widerruf befinden. Die Fahrzeuge mit Erprobungsgenehmigung oder Betriebserlaubnis müssen bereits erfolgreich im öffentlichen Straßenraum in Deutschland bzw. bei Genehmigung eines anderen Staates in dem betreffenden Land in Betrieb genommen worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Kopie der Erprobungsgenehmigung oder der Betriebserlaubnis bzw. der entsprechenden ausländischen Genehmigung/Erlaubnis nachzufordern.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Erforderlich ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist das Datum der Teilnahmefrist. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug bzw. das Äquivalent im Land des betreffenden Unternehmens auch von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben.
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt E-10) einzureichen sowie für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Formblätter E1, E2, E3 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis (z.B. auf Formblatt E-5) einzureichen; ferner sind auch für das eignungsleihende Unternehmen die Formblätter E1, E2 und E3 einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Einhaltung der Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 31.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.932 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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