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26E0128 Bundeswehr Rahmenvereinbarung Gebäudecluster Zaun
Bundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Zaunanlagen incl. der zugehörigen Rückbau-, Erdbau- und Betonarbeiten sowie begleitende Leistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums der Verteidigung für die Errichtung von Zaunanlagen auf Bundeswehr-Liegenschaften, einschließlich Rückbau-, Erdbau- und Betonarbeiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„siehe Vergabeunterlagen“
5–10 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungssumme 100 %Preis
Die Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotsendsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) Durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Netto-) Umsatz für Bauleistungen pro Jahr, gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nach dem folgenden Schema bewertet: 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz kleiner/gleich 10.200.000,- EUR 10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer/gleich 65.000.000,- EUR Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Netto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 140 Punkte vergeben. Punktevergabe je Einzelreferenz - Bewertungskategorie 1 Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1 Punkt. - Bewertungskategorie 2 Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema: 3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr Bildung Gesamtpunktzahl Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 20 multipliziert.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 225 Punkte vergeben. Punktevergabe je Einzelreferenz - Bewertungskategorie 1 Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1,5 Punkte. - Bewertungskategorie 2 Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema: 3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr Bildung Gesamtpunktzahl Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 225 Punkte vergeben. Punktevergabe je Einzelreferenz - Bewertungskategorie 1 Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1,5 Punkte. - Bewertungskategorie 2 Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema: 3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber 3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr Bildung Gesamtpunktzahl Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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