AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YEKYTKC394TA/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 08:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/34e7d7c0-950a-4f03-b5f4-9bf04be48c69/

ärztliche Begutachtung Reha

Notice-ID: 34e7d7c0-950a-4f03-b5f4-9bf04be48c69 · Procedure-ID: 34edc787-0931-4f95-8835-609ab512f3b4

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Stammdaten

Auftraggeber
Jobcenter Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
10.10.2025
Frist (Submission)
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85121100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschafft werden soll die Dienstleistung "Erstellung ärztlicher und psychologischer Gutachten" für den Kundenkreis Rehabilitanden und Schwerbehinderte (Reha/SB). Die Tätigkeit umfasst die Untersuchungen (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtungen der vom Jobcenter Dortmund zugewiesenen Personen bzw. die Erstellung von Gutachten nach Aktenlage entsprechend den grundsätzlichen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit. Ca. 8 Gutachten monatlich zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Ca. 2 Gutachten monatlich zur Feststellung der Leistungsfähigkeit. Ca,.2 psychologische Gutachten pro Monat.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).