Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Energie & Umwelt
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Stromkonzession Landeshauptstadt Mainz

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Beschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz mit ca. 227.000 Einwohnern liegt in Rheinland-Pfalz. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitigen Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Mainzer Netze GmbH. Der zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Mainzer Netze GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am 31.12.2027. Nunmehr vergibt die Landeshauptstadt Mainz mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Mainz. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Vergabe eines neuen Wegenutzungsvertrags für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Mainz.

Der Vertrag hat eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren und beinhaltet die Aufgabe des Betriebs eines entsprechenden Versorgungsnetzes. Bewerber müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen Kapazitäten und die technische Expertise für den Betrieb eines Stromversorgungsnetzes verfügen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Landeshauptstadt Mainz fordert Interessenten am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages hiermit auf, ihre Interessenbekundung nebst der unter Ziffer I. dieser Bekanntmachung abgeforderten Teilnahmeunterlagen bis zum 23.03.2026 gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform abzugeben.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 50 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 595.658 €
Median 2.050.000 €
Oberes Quartil 861.927.256 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Veröffentlicht 21.12.2025
CPV-Code 65310000
Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas) (Was ist das?)

Vergabeberatung
Landeshauptstadt Mainz · Mainz

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 135 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 5.5

Historischer Durchschnitt aus 5.056 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.772 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 48%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landgericht Mainz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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