AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/351e3291-5d4e-4193-9f1d-e53ed83820f5/

Nicht-offener, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung der Fußgängerzone und Uferbereiche der "Traveinsel" in Bad Oldesloe

Notice-ID: 351e3291-5d4e-4193-9f1d-e53ed83820f5 · Procedure-ID: dc8578c1-9ced-4420-8edf-88e17b54bf2d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Oldesloe, Bad Oldesloe
Veröffentlicht
05.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nicht-offener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der RPW 2013 zugrunde. Die folgenden Planungsleistungen werden beauftragt: Leistungen der LP 1-5 gemäß §§ 38-40 HOAI . Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).