AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329297) · Abgerufen am 18.10.2026 08:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/35378522-1aa7-4d2f-b57d-80f0e8050e8b/

Containergestellung und Transport der erfassten Fraktionen vom Wertstoffhof der Gemeinde Aschheim zu den jeweiligen Verwertungseinrichtungen

Notice-ID: 35378522-1aa7-4d2f-b57d-80f0e8050e8b · Procedure-ID: 0b02d44b-6359-4295-9dd3-1d5aee21ec58

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Aschheim, Aschheim
Veröffentlicht
03.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Aschheim betreibt in ihrem Gemeindegebiet in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgaben einen Wertstoffhof und beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme, zum Transport und zur Übergabe der am Wertstoffhof bzw. am Bauhof der Gemeinde Aschheim übernommenen Abfallfraktionen an die jeweiligen Verwertungseinrichtungen ab dem 01.07.2027 auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung für zunächst drei (3) Jahre bis zum 30.06.2030 neu zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2027
Ende
30.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).