Für folgende Nachweise ist das Formblatt des Auftraggebers „Formular zum Eignungsnachweis“ zu verwenden, dass den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Nachweise zur fachlichen Qualifikation (Schlüsselpersonen): Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Schlüsselpersonen in der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der dena für die folgenden Kategorien gelistet sind:
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude
4. Spezialexpertise Denkmal: Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in der dena-Zusatzkategorie „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) gelistet ist. Alternativ dazu kann der Bieter eine Zertifizierung als Sachverständige/r nach dem Anerkennungsschema der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) nachweisen.
Mindestanforderungen:
zu 3.) und 4.): Nachweise zwingend erforderlich.