AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 08:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/357c7139-4bce-477e-b6a8-86e2c9be3341/

B5 Nordumgehung Geesthacht, Objekt- und Tragwerksplanung BW 10.5Ü

Notice-ID: 357c7139-4bce-477e-b6a8-86e2c9be3341 · Procedure-ID: ab77c42c-e651-41bc-9e85-0d8eec6ca818

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, Lübeck
Veröffentlicht
21.03.2025
Frist (Submission)
28.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
36.240 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der B 5 östlich von Geesthacht. Neben dem Streckenbau werden ebenfalls mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung errichtet. In Bau-km 8+499 wird die G 112 (Hasenthal) über die B 5n mit dem BW 10.5Ü überführt. Bestandteil dieses Vertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 10.5 Ü, sowie die zugehörigen SiGeKo-Leistungen während der Planung.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2025
Ende
31.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).