AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/35be1a5c-47b8-4a39-928f-ed57d7e299cf/

Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Ochtendung, Los 4: Tragwerksplanung

Notice-ID: 35be1a5c-47b8-4a39-928f-ed57d7e299cf · Procedure-ID: e7d7845b-946e-44b0-adc3-10e0fde2bf1c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Maifeld, Polch
Veröffentlicht
23.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Maifeld möchte das Feuerwehrgerätehaus in der Ortsgemeinde Ochtendung sanieren und erweitern. Der Löschzug Ochtendung ist eine von drei Stützpunktwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maifeld. Mit ca. 52 Mitgliedern, davon 40 aktiven Einsatzkräften ist der Löschzug die mitgliederstärkste Einheit. Mit derzeit 7 weiblichen Einsatzkräften hat der Löschzug Ochtendung zudem den größten Frauenanteil aller Wehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Maifeld. Der Sozialtrakt des Löschzuges Ochtendung wurde in den 1980er Jahren in die Fahrzeughalle integriert. Aufgrund beengter räumlicher Verhältnisse kommt es zu Behinderungen. Die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses soll unter Beachtung der DIN 14092-1 sowie der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" erfolgen. U.a. sind die Verkehrsflächen umzuplanen. Ebenso sollen für die Kameradinnen und Kameraden Umkleideräumlichkeiten in erforderlicher Größe geschaffen werden. Die Auftraggeberin ließ im Vorfeld der Ausschreibung eine Machbarkeitsstudie durchführen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Hinsichtlich der Dachform des Erweiterungsbaus sowie der Abstandsflächen ist der Bauvorbescheid der Auftraggeberin zu beachten. Dieser ist ebenso Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Kosten für die Sanierung werden unter Berücksichtigung des aktuellen Bruttopreisindexes wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 212.156,72 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 33.850,57 EUR Die voraussichtlichen Kosten für die Erweiterung werden wie folgt erwartet: KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 582.703,21 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 260.435,63 EUR Die jeweilige Kostenschätzung für die Sanierung und Erweiterung aus dem Jahr 2023 ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanungen Gebäude und Freianlagen in den Leistungsphasen 1-9 nach §§ 34, 39 HOAI, - Los 2: Technische Ausrüstung HLS in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, - Los 3: Technische Ausrüstung Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI und - Los 4: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden, bzw. im Los 4 anschließend die Leistungsphasen 5-6. Mit der Bauausführung soll im Jahr 2025 begonnen werden (Leistungsphase 8). Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientieren sich die Auftraggeber an der HOAI 2021. Näheres regelt der jeweilige Vertrag. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
31.12.2032

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).