AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 10:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/35db29e6-4b3d-4c1f-b790-d4ffd91bcfd0/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutztechnik

Notice-ID: 35db29e6-4b3d-4c1f-b790-d4ffd91bcfd0 · Procedure-ID: f6e723c4-99a3-44d1-a0d7-f68a79b71ac7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35111100 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Auftragsvolumen (Rahmen)
4.480.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Regensburg beabsichtigt für die Lieferung von Atemschutztechnik eine Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von 32 Monaten abzuschließen. Aus der Rahmenvereinbarung sollen die im Leistungsverzeichnis genannten Produkte durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Regensburg abgerufen werden können. Bei der ausgeschriebenen Atemschutztechnik handelt es sich um Teile für die vorhandene Atemschutztechnik der Firma MSA, für die eine EU-Baumusterprüfung vorliegt. Im Groben umfasst die Ausschreibung insbesondere Atemschutzgeräte, Lungenautomaten, Vollmasken, Atemluftflaschen sowie eine Maskenkommunikation.

Vertragslaufzeit

Periode
32 Monate
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Stirner GmbH
Vertragsabschluss
07.05.2026
Zuschlagsentscheidung
21.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).