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Rahmenvereinbarung über Lieferung von Mineralischem Baustoffgemisch
Wismut GmbH · Chemnitz · Sachsen · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 22.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 32 mmRahmen 317.680 €🏆 Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel · Mülsen
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Los 2 VergebenRahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 103.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 45 mmRahmen 1.456.420 €🏆 Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel · Mülsen
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Los 3 VergebenRahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 18.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 56 mmRahmen 254.520 €🏆 Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel · Mülsen
- Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel · Mülsen
Bieter-Übersicht: 15 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel. Die übrigen 14 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 22.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 32 mm (Los 1), von bis zu 103.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 45 mm (Los 2) und von bis zu 18.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 56 mm (Los 3) an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Für alle Lose gelten nachfolgende Qualitätsanforderungen: - mineralische Baustoffgemische müssen Qualitätsanforderungen nach TL SoB-StB 20 für Schottertragschichten erfüllen - Herkunft: aus natürlichen Vorkommen, aus gebrochenem Gestein, RC-Baustoffe sind unzulässig - Gehalt an Feinanteilen: Kategorie UF 5 - Zulässiges Überkorn: Kategorie OC 90 - Korngrößenverteilung: nach TL SoB-StB 20, Tabelle 11 Die mineralischen Baustoffgemische werden zum Bau von Tragschichten ohne Bindemittel und ohne Deckschicht eingesetzt. Es sind ausschließlich gebrochene Mineralstoffgemische aus natürlichem Gestein zu verwenden. Recyclingmaterial ist nicht zugelassen. Der Rundkornanteil darf maximal 3 M-% betragen. Die Anforderung C90/3 gemäß Abschnitt 2.2.6 der TL Gestein-StB 04/23 ist einzuhalten.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
10 von 15 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Burkhardt Transportunternehmen & BaustoffhandelAuftragsvolumen (Rahmen) 2.028.620 €1 Veröffentlichung
- 24.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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