AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 12:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/35f2d68a-3fba-45c7-a163-e77d25fff3b0/

Landkreis Nordhausen - Landratsamt - FG Leistungen der Sozialhilfe und Asyl - Bewachung GU

Notice-ID: 35f2d68a-3fba-45c7-a163-e77d25fff3b0 · Procedure-ID: 66cd225f-bdc3-480c-969a-8bb1e663161e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Nordhausen, Landratsamt - Ausschreibungs-u. Vergabestelle, Nordhausen
Veröffentlicht
04.02.2026
Frist (Submission)
30.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bewachung in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordhausen

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Gemeinschaftsunterkunft Rathsfelder Straße

Erfüllungsort
Nordhausen

Los 2 — Vier Objekte in der Stadt Nordhausen

Erfüllungsort
Nordhausen

Los 3 — Gemeinschaftsunterkünfte in Sülzhayn

Erfüllungsort
Ellrich

Los 4 — Gemeinschaftsunterkunft Bleicherode

Erfüllungsort
Bleicherode

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).