Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
KI Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal sucht einen Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet.
Entsorgungsbetriebe Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 10.12.2026, 12:01 Uhr (noch 33 Tage)
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Es handelt sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um die heizwertreiche Fraktion, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfällt und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 10 zugeordnet ist. Diese wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit Fahrzeugen mit Schubbodenauflieger (Walking-Floor-Fahrzeuge) zu erbringen und ausreichend Transportfahrzeuge an der Übernahmestelle des Auftraggebers vorzuhalten. Die heizwertreiche Fraktion wird an der Übernahmestelle durch den Auftraggeber verladen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in drei Losen. Für die Lose gilt, dass die Bieter ein Angebot für jeweils 1/3 der Menge abgeben können. Die schlussendliche Zuordnung zu den Losen im Rahmen der Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber. — Es handelt sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um die heizwertreiche Fraktion, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfällt und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 10 zugeordnet ist. Diese wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit Fahrzeugen mit Schubbodenauflieger (Walking-Floor-Fahrzeuge) zu erbringen und ausreichend Transportfahrzeuge an der Übernahmestelle des Auftraggebers vorzuhalten. Die heizwertreiche Fraktion wird an der Übernahmestelle durch den Auftraggeber verladen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in drei Losen. Für die Lose gilt, dass die Bieter ein Angebot für jeweils 1/3 der Menge abgeben können. Die schlussendliche Zuordnung zu den Losen im Rahmen der Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber. — Es handelt sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um die heizwertreiche Fraktion, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfällt und nach
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Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung der heizwertreichen Fraktion aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck als öffentlicher Auftraggeber.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen. Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, der gemäß Angebotsformular ersichtlichen Auswertungsmengen, der angebotenen Entgeltrabatte für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose (Loskombination) eines Bieters und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel. Für die Lose gilt, dass die Bieter ein Angebot für jeweils 1/3 der Menge abgeben können. Die schlussendliche Zuordnung zu den Losen im Rahmen der Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadenversicherung Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen
Eigenerklärung über Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte der Jahre 2023, 2024 und 2025, bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024 und 2025 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind
Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlage gemäß dem Genehmigungsbescheid in den Jahren 2023 - 2025 (bzw. ab Inbetriebnahme) eingehalten wurden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: den Genehmigungsbescheid sowie den Umweltbericht (bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2023 bis 2025
Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) hinsichtlich der Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) hinsichtlich der Tätigkeit "Behandeln" von mindestens der Abfallart (AVV 19 12 10) vorliegt. Sofern der vorgesehene Standort der Entsorgungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en)
Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten (die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein) für den Transport und die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen Anlage mit einer Leistungsmenge von 10.000 Mg pro Jahr. Es können auch mehrere Referenzen angegeben werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Transport und Entsorgung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: eine vom o. g. Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
nach Ablauf der Angebotsfrist
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Basierend auf 89 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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