AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Reutlingen, Hochschule, Gebäude 22, Ersatzbau der Fakultät für Angewandte Chemie Labortechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Frist (Submission)
- 16.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214600 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 5.325.414 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Labormöbel des Ersatzbaus für die Fakultät Life Sciences (FAC), bestehend aus: 80 St. Abzügen; 2 St. Abluftwäscher; 78 St. Sicherheitsunterbauten für Gefahrstoffe; 63 St. Sicherheitsschränken für Gefahrstoffe; 7 St. Sicherheitsschränke für Säuren und Laugen; 8 St. Gasflaschensicherheitsschränken; 2 St. Umfüllstationen; 602,2 lfm Medienversorgungseinheiten; 187,8 lfm Labortische Melamin; 263,4 lfm Labortische Steinzeug; 10 St. Handwaschbeckenelemente; 35 St. Laborbecken; 43 St. Untertisch-Durchlauferhitzer; 411 St. Stehtischunterbauten; 60 St. Sitztischunterbauten; 88,2 lfm Wandhängeschränke; 41,1 lfm Laborregale; 9,3 lfm Laborschränke; 25 St. Z-Spinde; 2 St. Wägekabinen; 3 St. Wägetische; 2 St. Spülmaschinen; 7 St. Glassammelsysteme; 3 St. Transportwägen für Lösungsmittelabfälle; 739 m Rohrleitungen; 11 St. Stationsdruckminderer; 2 St. Batteriedruckminderer; 51 St. Absperrventile; 12 St. Anzeigeeinheiten; 24 St. Gassensoren; 1 St. Kühlzelle. Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.08.2026
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.