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Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel; 15TEI18924
DB Netz AG (Bukr 16) · Karlsruhe · Baden-Württemberg
Beschreibung
15TEI18924 Markterkundung für eine spätere Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich PfA 7.1 des StA 7, Offenburger Tunnel, im Zeitraum 12/2016 bis 12/2035.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung von Planungsleistungen für den Offenburger Tunnel (PfA 7.1) im Rahmen des Projekts StA 7.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 02.03.2026 NT 96 Im Zuge der vertieften Planung im Leistungsbild Verkehrsanlagen hat sich ein zusätzlicher Abstimmungsbedarf ergeben, der über das ursprünglich beauftragte Maß hinausgeht. Im Einzelnen sind zusätzliche Abstimmungstermine erforderlich, da sich im Rahmen der fortschreitenden Detailbearbeitung neue Sachverhalte ergeben haben, die zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht erkennbar waren. Diese betreffen einen erweiterten Planungsumfang infolge neu hinzugetretener bzw. konkretisierter Randbedingungen. Insbesondere ist eine intensive Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten erforderlich geworden, da zusätzliche fachliche Schnittstellen entstanden sind. Der hierdurch verursachte Mehraufwand war weder im ursprünglichen Leistungsbild noch in der zugrunde liegenden Kalkulation berücksichtigt. Der zusätzliche Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer zusätzlich notwendigen Leitung, die nicht Vertragsbestandteil war und deren Erfordernis sich erst im Verlauf der Planung herausgestellt hat. Dieser Sachverhalt war bei Vertragsschluss im Jahr 2016 nicht absehbar. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist , schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 01.12.2025 AO 104 Im Zuge des fortschreitenden Planungsprozesses haben sich insbesondere im nördlichen Planungsbereich sowie im Bereich des Güterbahnhofs Offenburg zahlreiche Bauphasen ergeben. Ursache hierfür sind komplexe betriebliche Abhängigkeiten, die im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden mussten. Erst durch die vertiefte Detaillierung zeigte sich das Ausmaß der notwendigen Bauphasen, deren Vielzahl und Abfolge zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar war. Ziel der zusätzlichen Leistung ist es, die bestehenden Prämissen kritisch zu hinterfragen, Optimierungspotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vereinfachung sowie zur nachhaltigen Stabilisierung der Bauabläufe zu entwickeln und zu bewerten. Damit soll eine insgesamt verlässlichere, effizientere und besser koordinierte Planung sichergestellt werden. Dieser Sachverhalt war bei Vertragsschluss im Jahr 2016 nicht absehbar. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 17.11.2025 AO 104 Im Zuge des fortschreitenden Planungsprozesses haben sich insbesondere im nördlichen Planungsbereich sowie im Bereich des Güterbahnhofs Offenburg zahlreiche Bauphasen ergeben. Ursache hierfür sind komplexe betriebliche Abhängigkeiten, die im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden mussten. Erst durch die vertiefte Detaillierung zeigte sich das Ausmaß der notwendigen Bauphasen, deren Vielzahl und Abfolge zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar war. Ziel der zusätzlichen Leistung ist es, die bestehenden Prämissen kritisch zu hinterfragen, Optimierungspotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vereinfachung sowie zur nachhaltigen Stabilisierung der Bauabläufe zu entwickeln und zu bewerten. Damit soll eine insgesamt verlässlichere, effizientere und besser koordinierte Planung sichergestellt werden. Dieser Sachverhalt war bei Vertragsschluss im Jahr 2016 nicht absehbar. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden.
- 28.10.2025 AO 103 Im Laufe des Planungsfortschritts des PfA 7.1 ergeben sich auf Grund einer detaillierten Planung der Oberleitungsanlagen Anpassungen an der Gleisüberspannung. Daraus werden zusätzliche Leistungen erforderlich: Im Laufe der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass bisher nicht komplett überspannte Gleise im Güterbahnhof Offenburg zukünftig zur Gewährleistung einer effektiven betrieblichen Nutzung der Gleise und Ausschluss langer Belegungszeiten der Fahrstraßengleise für einen Lokwechsel unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik mit Regeloberleitung überspannt werden müssen. Somit kann auf kostenintensive Sonderlösungen für die Planung der Oberleitungsanlage verzichtet verzichtet werden. Der oben genannte Sachverhalt war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2016 nicht absehbar, da die Planung noch nicht so weit fortgeschritten war. Da eine Planungsbasis bereits vorhanden ist und ausschließlich davon Teile angepasst werden müssen, schließt sich ein Wechsel des AN aus technischer Sicht aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erstellt hat und ein neuer AN zunächst diesen Wissensstand erlangen müsste, wäre der Wechsel des AN mit hohen Zusatzkosten und zeitlichem Verzug verbunden. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 369 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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