AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 14:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/362f4e5e-c044-4f48-ae3a-5dcfc1d3caf5/

Stadtbahnprogramm Halle - Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte, vorgezogene Folgemaßnahme Trinkwasser HWS BA 2.1

Notice-ID: 362f4e5e-c044-4f48-ae3a-5dcfc1d3caf5 · Procedure-ID: 32ad2124-63b3-4c51-bf8b-746a2662eba1

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Stammdaten

Auftraggeber
Hallesche Verkehrs-AG, Halle (Saale)
Veröffentlicht
06.06.2024
Frist (Submission)
09.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Merseburger Straße anschließend an dem Nordteil mit dem Vorhaben 14.2 Merseburger Straße Mitte weiter ausgebaut und die Anlagen der HAVAG erneuert. Die Folgemaßnahme der HWS stellt eine vorgezogene Maßnahme zum Bauabschnitt 2.1 von der Türkstraße bis Kit-zener Weg dar. Im Bereich der Lauchstädter Straße ist der Rückbau der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 800 St aus dem vorhandenen Schutzrohr DN 1200/DN 1400 St und der Einzug einer neuen Trinkwasserleitung DN 800 GGG geplant. Bestandteil sind die dafür notwendigen Verkehrsführungsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.09.2024
Ende
14.03.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).